Online-Händler wie der Versandriese Amazon müssen für ihre Kunden schnell erreichbar sein - dabei können die Unternehmen aber auch auf andere Kommunikationswege als die klassische Hotline setzen.
Amazon könnte bald verstärkt für Markenrechtsverletzungen Dritter auf seinem Marketplace zur Verantwortung gezogen werden. Laut EuGH-Generalanwalt ist Amazon am Vertrieb der Waren aktiv beteiligt – und hafte daher auch ohne Kenntnis.
Laut dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar greifen Google, Amazon und Co. mit ihren Sprachassistenten in Privat- und Intimsphäre der Nutzer ein. Deshalb wurde nun ein Verwaltungsverfahren gegen Google eröffnet.
Der Fahrradtaschenhersteller Ortlieb zieht zum zweiten Mal gegen Amazon zu Felde – und gewinnt diesmal vor dem BGH. Den langen und weiter andauernden Markenrechtsstreit um unerwünscht angezeigte Konkurrenzprodukte erklärt David Ziegelmayer.
Auf Druck des BKartA verbessert Amazon seine AGB für Händler, die über die Plattform ihre Produkte verkaufen. Die EU-Kommission hat derweil eine Untersuchung wegen wettbewerbswidriger Datennutzung eingeleitet.
Im Streit um "gekaufte" Produktbewertungen hat Amazon einen Erfolg am OLG Frankfurt erzielt. Drittanbieter dürfen solche Bewertungen nicht veröffentlichen, ohne auf die Entgeltlichkeit hinzuweisen.
Der EuGH-Generalanwalt ist der Ansicht, dass Online-Plattformen wie Amazon ihren Kunden keine Telefonnummer zur Verfügung stellen müssen. Verbraucherschutz könne auch anders gewährleistet werden, wie etwa durch einen Support-Chat.
Wenn Unternehmen ein anderes Vertriebssystem betreiben und nicht an Amazon liefern, darf das Online-Warenhaus keine Originalbilder des Herstellers verwenden. Diese Ansicht vertritt das KG Berlin, Amazon lenkte daraufhin ein.
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