Nutzt Amazon Daten auf seiner Handelsplattform, um Drittanbieter auszubooten und sich Vorteile zu verschaffen? Die EU-Wettbewerbshüter beantworten die Frage nach einer ersten Untersuchung mit einem klaren Ja.
Das Kartellamt nimmt Amazon und Apple ins Visier. Hintergrund sind Vereinbarungen, wonach Markenhersteller erreichen können, dass Dritthändler vom Amazon-Marktplatz ausgeschlossen werden, wenn sie selbst Amazon beliefern.
Corona behindert die Arbeit des BKartA: Erforderliche Durchsuchungen in Unternehmen konnten zuletzt wegen der Pandemie nicht im gewohnten Maße stattfinden. Hohe Priorität haben aktuell die Ermittlungen gegen Amazon.
Die Gewerkschaft Verdi durfte Amazon-Mitarbeiter auf dem Parkplatz direkt vor dem Betrieb ansprechen und zum Streik auffordern, entschied das BAG. Die Verfassungsrichter hielten diese Entscheidung nun für rechtens.
Bislang diktieren Online-Plattformen ihren Nutzern ihre Bedingungen auf. Mehr Balance im digitalen Machtgefüge verspricht die ab Juli geltende P2B-Verordnung. Jakob Bünemann findet, dass Europa die richtigen Mittel gefunden hat.
Haftet Amazon für Markenrechtsverletzungen, die Dritte auf seinem Marketplace begehen? Im Streit zwischen Amazon und einem Parfüm-Konzern hat der EuGH diese Frage verneint. Die bloße Lagerung der Waren stelle keine Markenrechtsverletzung dar.
Wer über Plattformen wie Amazon verkauft, muss sich als Händler unrichtige Kundenbewertungen zu seinen Produkten nicht zurechnen lassen. Thomas Utzerath zu einem Urteil, in dem sich der BGH überraschend deutlich bekennt.
Die Staatengemeinschaft kann sich noch nicht auf eine faire Steuer für Internetriesen wie Google oder Facebook einigen. Zuletzt funkten die USA dazwischen. Sebastian Benz mit einem Überblick über den aktuellen Stand der Debatte.