Helmut Kohl will Schadensersatz in Millionenhöhe für die Veröffentlichung der "Kohl-Protokolle". Die Publikation seiner brisanten Äußerungen habe sein Lebenswerk sowie Freundschaften zu langjährigen Weggefährten beschädigt.
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Noch ein Sieg für Helmut Kohl: Der ehemalige Bundeskanzler darf nach einem Urteil des BGH die für seine Memoiren gefertigten Tonbänder mit seinen Lebenserinnerungen behalten. Ganz einfach aus Auftrag, erklärt Martin Gerecke.
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