Ein weiteres Kapitel in der Justiz-Saga um die Kohl-Tonbänder hat sein Ende gefunden: Ghostwriter Heribert Schwan muss der Witwe des Ex-Bundeskanzlers Auskunft über Kopien geben, die sich noch in seinem Besitz befinden.
Mehr als 100 Textstellen aus dem Buch "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" sind bereits verboten. Die Witwe des Altkanzlers hat nun erfolgreich die Verbreitung weiterer Passagen durch den Autor Heribert Schwan untersagen lassen.
Die vom verstorbenen Altbundeskanzler angegriffenen Textstellen des Buches "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" bleiben überwiegend verboten. Die Entschädigung in Höhe von einer Million Euro steht der Witwe indes nicht zu.
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Schlechte Nachrichten für die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl. Sie kann offenbar einen millionenschweren Entschädigungsanspruch ihres Ex-Gatten nicht erben, wie das OLG Köln andeutet.
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2014 veröffentlichte Heribert Schwan "Die Kohl-Protokolle", vertrauliche Zitate des Altkanzlers inklusive. Der strengte daraufhin eine Vielzahl von Klagen an – und konnte vor dem LG Köln nun einen historischen Sieg verbuchen.
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Fünf Millionen Euro Schmerzensgeld will Helmut Kohl dafür haben, dass sein ehemaliger Ghostwriter vertrauliche Zitate von ihm veröffentlicht hat. Am LG Köln war am Mittwoch erneut Verhandlungstermin.
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Altkanzler Helmut Kohl will vor Gericht eine Rekordsumme von fünf Millionen Euro erstreiten. Die Klage richtet sich gegen das Erscheinen eines Buch, in dem nicht autorisierte Äußerungen von ihm veröffentlicht wurden.
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Helmut Kohl will Schadensersatz in Millionenhöhe für die Veröffentlichung der "Kohl-Protokolle". Die Publikation seiner brisanten Äußerungen habe sein Lebenswerk sowie Freundschaften zu langjährigen Weggefährten beschädigt.
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