Haben Altkanzler einen Rechtsanspruch auf ein Büro mit Ausstattung? Diese Frage will Gerhard Schröder nun in der Berufungsinstanz klären lassen. Das VG Berlin hatte keine Grundlage für den Anspruch gesehen.
Seit Jahren liegt die Witwe des früheren Bundeskanzlers Helmut Kohl mit dessen Ghostwriter Heribert Schwan im Clinch. Jetzt hat sie vor Gericht einen Erfolg errungen.
Leben die deutschen Altkanzler nach Ende ihrer Amtszeit wie Kleinkönige, darf der Bundestag ihnen Büros und Personal einfach verweigern und wofür spricht das Gewohnheitsrecht aus 60 Jahren deutscher Geschichte?
Der Ex-Kanzler verklagt den Staat, er will sein Büro samt Personal zurück. Die Erfolgsaussichten stehen eher schlecht, meinen Verwaltungsrechtler. Seine Klage wirft aber grundsätzliche Fragen für den Gesetzgeber auf.
Auch in der Berufung sieht die SPD in der Nähe des Altkanzlers zu Russland keinen Verstoß gegen die Parteiordnung. Politisch dürfte der Fall aber weiter diskutiert werden.
Richard Wagners Ring-Oper ist voll von Verbrechen. In einem SWR-2-Podcast diskutiert die Kanzlerin a.D. mit Ex-BGH-Richter Fischer und Journalist Schmidt über Habgier, Rache und Eitelkeit. Und was das Strafrecht an Versöhnung leisten kann.
Das BVerfG hat zwei Verfassungsbeschwerden der Witwe des Altkanzlers Kohl nicht zur Entscheidung angenommen. Das Gericht bestätigt damit die Entscheidung des BGH zur Unvererblichkeit von Entschädigungsansprüchen.
Die Plattform FragDenStaat will Auskunft über mögliche Lobby-Aktivitäten des Schröder-Büros. Nachdem sie das fälschlicherweise erst vom Bundeskanzleramt verlangte, stellt sie den Antrag nun nochmal.