Sagt ein Veranstalter ein Event ab, darf der Tickethändler sein Risiko auf die Ticketkäufer nicht einfach pauschal abwälzen und gezahlte Vorverkaufsgebühren einbehalten. Das hat das LG München I entschieden.
In seinen Nutzungsbedingungen behielt sich der Streaming-Dienst Netflix bis dato vor, jederzeit den Abopreis erhöhen zu dürfen. Das darf er jedoch nur, um höhere Kosten zu decken, nicht aber den Gewinn zu steigern.
Mit einer Anordnung will der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, gegen die neuen Datenschutzbestimmungen von WhatsApp vorgehen. Es geht insbesondere auch um Facebook.
Wenn Bankkunden auf die Ankündigung von Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht reagieren, kann hieraus keine Zustimmung geschlussfolgert werden. Das entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag.
Überlange Handyverträge oder ein aufgedrängter Vertragswechsel beim Energielieferanten sollen bald der Vergangenheit angehören: Ein neuer Gesetzesentwurf beschränkt u. a. automatische Vertragsverlängerungen und Telefonwerbung.
Eine Klinik erbringt höhere Dienste - und darf das Recht zur Kündigung entsprechend nicht in den AGB beschränken, so der BGH. Laut den Richtern sieht das Recht zum Behandlungsvertrag ein sanktionsloses Kündigungrecht vor.
Allgemeine Geschäftsbedingungen landen regelmäßig vor Gericht, sie bergen naturgemäß viel Streitpotenzial – und sind entsprechend beliebt im Examen. Testen Sie, was Sie zum Recht der AGB (noch) wissen.