Airbnb muss in bestimmten Fällen die Identität von Gastgebern preisgeben. Denn nur so könne die Stadt München prüfen, ob Gastgeber gegen das Zweckentfremdungsrecht verstoßen, wie das VG München entschied.
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Wer seine Wohnung über Airbnb vermietet, muss die Einnahmen natürlich versteuern. Deutsche Steuerfahnder dürften bald wissen, wer das tatsächlich gemacht hat. Die Geschichte erzählt Ulrike Grube.
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