Die Portale der AfD, auf denen Schüler AfD-kritische Aussagen von Lehrern melden sollen, verstoßen gleich mehrfach gegen die Verfassung, meint Klaus Herrmann. Er fordert eine Verwendungsprüfung der Landesrechnungshöfe.
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Ein Berliner Blogger darf die Domain wir-sind-afd.de nicht mehr nutzen. Er hatte auf seiner Webseite fragwürdige Zitate von AfD-Politikern zusammengetragen und die Partei kritisiert. Das verletzt die Namensrechte der AfD, so das OLG Köln.
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Weil er Flüchtlinge unter anderem als "Quotenneger" bezeichnete und damit gegen seine Neutralitätspflicht verstieß, entfernte das zuständige RDG den AfD-Bundestagsabgeordneten und Staatsanwalt Thomas Seitz aus dem Beamtenverhältnis.
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Die Ereignisse von Chemnitz haben die Debatte über eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz neu beflügelt. In welchem Umfang diese rechtmäßig wäre, erläutert Verfassungsrechtler Christoph Gusy im LTO-Gespräch.
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In Bremen und Niedersachen ist die AfD ein Fall für den Verfassungsschutz geworden: Die Jugendorganisationen der Partei stehen nun unter Beobachtung, gaben die Innenministerien bekannt.
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Unter der Domain wir-sind-afd.de sammelt ein Blogger Zitate von AfD-Politikern. Die Partei will ihm die Nutzung der Domain verbieten. Sie scheint damit auch in zweiter Instanz Erfolg zu haben. Aufgeben will der Blogger aber nicht.
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Die AfD witterte Benachteiligung: Weil sich die Stadt Koblenz weigerte, ihr den historischen Rathaussaal für eine Veranstaltung zu überlassen, zog man vor Gericht. Doch das stellte fest: Andere Parteien bekommen ihn auch nicht.
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Aus Sicht der AfD hat der Berliner Justizsenator Behrendt mit Aussagen im Bundestagswahlkampf gegen die Chancengleichheit verstoßen. Da er aber nur Fragen eines AfD-Abgeordneten beantwortet hat, herrsche Waffengleichheit, so der VerfGH.
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