Die umstrittenen Aussagen Höckes im MDR-Sommerinterview 2019 seien keine Tatsachenbehauptung, sondern nur eine Meinungsäußerung, die auch nicht als Schmähkritik zu vertsehen sei, entschied das LG Frankfurt.
Rund 132.000 Euro von unbekannten Spendern an die AfD waren nach dem Parteiengesetz unzulässig. Die AfD hätte sie unverzüglich zurücküberweisen und dem Bundestag anzeigen müssen. Das hat das VG Berlin entschieden.
Das BVerfG hat sich als Partner für einen Demokratie-Wettbewerb zur Verfügung gestellt, in dem es um Menschenwürde, Diskriminierungsschutz und Meinungsfreiheit geht. Die AfD kritisiert das.
Das BMI informiert auf seiner Internetseite über die bundesweiten politischen Stiftungen. Nicht dabei: die der AfD nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung. Dass sie darauf auch keinen Anspruch hat, entschied nun das VG Berlin.
Ab der nächsten Wahlperiode könnten der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung erstmals Bundesmittel zustehen, verhindern könnte das wohl nur eine entsprechende Gesetzesinitiative. Verfassungsrechtler halten diese für zulässig.
Vorläufig besteht kein Bedarf, dem Verfassungsschutz zu untersagen, Angaben über die Zahl der "Flügel"-Anhänger in der AfD zu machen, so das BVerfG. Die entscheidenden Verfahren zur Beobachtung der Partei stehen noch aus.
Die Medienberichte über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall seien dem BfV zurechenbar, das damit seine Stillhaltezusage an das VG Köln gebrochen habe, so das Gericht. Ein "unvertretbarer Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien".
Die Einstufung als Verdachtsfall kommt für die AfD ungünstig, schließlich steht 2021 auch die Bundestagswahl an. Während das BfV noch keine Stellung nehmen will, kündigte Alice Weidel bereits juristische Schritte an.