Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und als rechtsextrem eingestufte Jens Maier trat am Montag entgegen aller Kritik seinen Dienst als Richter wieder an. Gleichzeitig leitete nun das LG Dresden auch ein Disziplinarverfahren ein.
Die AfD bleibt im Blickpunkt der Verfassungschutzer: Das VG Magdeburg hat jetzt die Einstufung der Partei als Verdachtsfall in Sachsen-Anhalt bestätigt. Es gebe Hinweise auf Bestrebungen gegen Demokratie und Menschenwürde.
Bei der AfD sind besonders viele Bundestagsabgeordnete ungeimpft. Werden sie deshalb durch die 2Gplus-Regel im Bundestag diskriminiert? Das BVerfG findet: Nein.
Das VG Köln hat nun auch über zwei Eilanträge der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz entschieden. Ein Hängebeschluss aus dem vergangenen Jahr hat sich damit erledigt.
E-Mails, Telefonate, V-Leute – für die Überwachung einer Parlamentspartei gelten strenge Grenzen. Was der Verfassungsschutz auf den Weg bringen kann, ist überschaubar und vorläufig. Sein größter Erfolg könnte im Urteil selbst liegen.
Die AfD unterlag in Köln mit einer Klage gegen die Einstufung als Verdachtsfall. Auch die Jugendorganisation darf überwacht werden. Mit Klagen zur Einstufung des "Flügels" und zu dessen Mitgliederzahl war die Partei dagegen erfolgreich.
Der Verfassungsschutz will die AfD beobachten. Das VG Köln muss entscheiden, ob seine Funde dafür ausreichen. Das Urteil wird Folgen für die Parteienlandschaft haben - und schon der Anlauf zum Prozess war alles andere als störungsfrei.
Aufgrund einer kleinen Anfrage im Bundestag hat die Bundesregierung ermittelt, dass aktuell 1.773 Gesetze und 2.655 Rechtsverordnungen in Deutschland gelten. In den vergangenen zwölf Jahren ist noch einmal ordentlich hinzugekommen.