Die in Hamburg geltenden verschärften Corona-Regeln bleiben bestehen. Das VG Hamburg lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Hotspot-Regel ab. Geklagt hatten vier Politiker des AfD-Landesvorstandes.
Für die AfD steht fest, dass die Hotspot-Regelung in Hamburg rechtswidrig ist. Vier Abgeordnete haben deshalb nun wie angekündigt beim VG der Hansestadt einen Eilantrag eingereicht. In der FDP hingegen zögert man noch.
Ab Sonntag dürfen nur noch in kritischen Regionen verschärfte Corona-Regeln, wie z.B. eine Maskenpflicht in Innenräumen gelten. Doch wann liegt ein Hotspot vor? Klären werden das wohl die Verwaltungsgerichte.
Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier darf sein Richteramt vorerst nicht mehr ausüben. Es sei naheliegend, dass Maier sein Amt als "AfD-Richter" führen würde, so das Dienstgericht am LG Leipzig.
Nach dem Fall Jens Maier arbeitet eine weitere ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete wieder als Richterin. Die Berliner Justizverwaltung hat diesen Fall nach eigenen Angaben intensiv geprüft.
Seit Jahren verhindert die Mehrheit der Abgeordneten, dass ein AfD-Vertreter in das Präsidium des Bundestags einzieht. Ein losgelöstes Recht auf den Sitz habe die Fraktion aber nicht, so das BVerfG. Der Kandidat müsse schon gewählt werden.
Falls der sächsische Landtag im Fall Maier eine Richteranklage auf den Weg bringen will, muss er sich vor allem ein gutes Timing überlegen. Das zeigt ein Gutachten des Berliner Staatsrechtlers Christoph Möllers.
Mit einem zweiten Kandidaten, den ein MdB aus den eigenen Reihen vorschlug, versuchte die AfD bei der Wahl eines Bundestags-Vizepräsidenten zum Zug zu kommen. Der Trick scheiterte. Vorschlagen dürften den nur Fraktionen, so das BVerfG.