Heimliche Überwachung, Abschreckungswirkung, Konsequenzen für Beamte: Das Urteil des OVG dürfte für die AfD erst einmal nicht viel ändern. Auch was die mögliche Hochstufung angeht, droht eine lange Auseinandersetzung vor den Gerichten.
Die AfD bleibt ein Verdachtsfall. Doch was heißt das eigentlich? Hat das etwa irgendeine Bedeutung für die Debatte um ein Parteiverbot? Oder Auswirkungen auf das geplante Verfassungsschutzgutachten? Eine Einordnung.
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Die AfD darf weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Sie sei zu Recht als Verdachtsfall eingestuft worden, bestätigte das OVG. Die Reaktionen fallen unterschiedlich aus, die Partei kündigte bereits Nichtzulassungsbeschwerde an.
Eigentlich wollte das OVG bis Juli verhandeln, jetzt endet das Berufungsverfahren schon in der kommenden Woche. Zum Abschluss der Verhandlung lieferten sich Vertreter von AfD und Verfassungsschutz einen letzten Schlagabtausch.
Vor zwei Wochen wurde ein Mitarbeiter des AfD-Spitzenkandidaten wegen mutmaßlicher Spionage für China festgenommen. Jetzt folgten Durchsuchungen in den Räumlichkeiten von Maximilian Krah im Europäischen Parlament.
Der dritte Prozesstag im Verfahren gegen Björn Höcke ist schnell zu Ende. Die Staatsanwaltschaft stellt weitere Beweisanträge, die Verteidigung argumentiert dagegen. Am nächsten Verhandlungstag wird wahrscheinlich das Urteil fallen.
Ein AfD-Politiker wollte die Vornamen deutscher Tatverdächtiger der Ausschreitungen in der Silvesternacht 2022/2023 wissen. Diese Namen muss die Landesregierung aber nicht nennen, so der Niedersächsische Staatsgerichtshof.
Plötzlich ging es ganz schnell. Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat mit einem Handstreich alle gestellten Beweisanträge der AfD im Streit mit dem Verfassungsschutz abgewiesen. Weiter geht es am 6. Mai.