Eine Frau lag in den Wehen, da ließ der Herzschlag ihres Kindes nach. Als die Ärzte sie darüber informierten, geriet sie in Panik und der rettende Kaiserschnitt verzögerte sich. Die Mediziner hätten früher aufklären müssen, so der BGH.
Artikel lesen
Zwei Menschen spendeten ihren Angehörigen Nieren. Bei der Aufklärung fehlte ein zweiter Arzt und die Dokumentation war unzureichend – alles unerheblich, meinten die OLG. Am Dienstag verhandelt nun der BGH. Martin Rehborn erklärt die Fälle.
Artikel lesen
Die Ärtzin Kristina Hänel bleibt auch in zweiter Instanz erfolglos. Ihre Berufung gegen das Urteil der Erstinstanz, die wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verhängte, wies das LG Gießen ab.
Artikel lesen
Ein Mediziner aus der Ukraine kann nicht automatisch auch in Deutschland Arzt werden. Weist er die Gleichwertigkeit seiner Ausbildung nicht nach, muss er sich noch einmal prüfen lassen. Ein bloßer Nachweis der Anzahl geleisteter Arbeitsstunden…
Artikel lesen
Der Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen vergleicht Abtreibungen mit Mord und dem Holocaust, bedrängt Ärzte und stellt sie auf seiner Website an den Pranger. Deutsche Gerichte verurteilten ihn zur Unterlassung. Zu Recht, so der EGMR.
Artikel lesen
Wenn eine Patientin nach einer fehlerhaften Behandlung beim Zahnarzt nur noch die Wahl zwischen "Pest und Cholera" bleibt, dann hat der Zahnarzt keinen Anspruch auf Zahlung seines Honorars, so der BGH am Donnerstag.
Artikel lesen
Die Überarbeitung von § 219a StGB kommt nicht voran, weil die Ministerien der Union das Vorhaben blockieren. Justizministerin Barley hofft jetzt auf eine Ansage der Bundeskanzlerin – deren Fraktion will aber alles so lassen wie bisher.
Artikel lesen
Die Ärztin Kristina Hänel muss sich vor einer Strafkammer des LG Gießen wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch verantworten. Nun ist der Termin kurz vorher verschoben worden: Der Saal sei zu klein. Aufgefallen ist das offenbar erst jetzt.
Artikel lesen
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.