Was genau bedeutet "gelegentlich", wenn es um medizinische Risiken geht? Häufig? Oder doch eher selten? Und müssen sich Ärzte bei der Aufklärung auf Beipackzettel-Definitionen stützen? Ein Patient sah das so, scheiterte damit vor dem BGH.
In der Verhandlung vor dem BGH deutet sich an, dass die Bundesrichter einem Schadensersatz für "erlittenes Leben" nicht so aufgeschlossen gegenüberstehen könnten wie die Vorinstanz. Eine Entscheidung ist aber noch nicht gefallen.
Am Dienstag geht es vor dem BGH um nicht weniger als den Preis des Lebens - eines ungewollten Lebens. Der Sohn eines ehemaligen Patienten verklagt dessen Arzt, weil er seinen Vater zu lange am Leben erhalten habe.
Die Herstellung von sogenannten Gefrierzellen zur Anwendung beim Menschen ist zu Recht verboten. Dies hat das OVG Koblenz entschieden. Es bestehe der Verdacht, dass die Therapie schädlich sein könnte, ein Nutzen sei hingegen nicht belegt.
Nach dem illegalen Vertrieb auch schadhafter Arzneimittel kommt ein neues Gesetz. Neben Neuregelungen zur Arzneimittelüberwachung sind darin auch Regressansprüche der Krankenkasse bei Rückrufen vorgesehen, erklärt Nikolas Gregor.
Vor einer Lebendorganspende müssen Ärzte die Spender über alle Risiken des Eingriffs aufklären. Auch Formverstöße können ihnen zum Verhängnis werden, so der BGH. Im Ergebnis richtig, in der Begründung fragwürdig, findet Martin Rehborn.
Werbung für den Schwangerschaftsabbruch bleibt in Deutschland verboten. Das sieht ein Referentenentwurf vor, auf den sich die Bundesregierung nun verständigt hat. Der DJB und Teile der Opposition kritisierten den Entwurf scharf.
Artikel lesen
Jüngst entschied das OVG Koblenz, dass Reichsbürgern die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehlt. Für den Widerruf einer Waffenbesitzkarte braucht es aber schon mehr als ein kurios ausgefülltes Formular, entschied nun das VG Neustadt.
Artikel lesen
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.