Nach der Entscheidung des BSG zu Honorarärzten geht es nun auch um Pflegekräfte. Die Kliniken sollten schnell handeln und vor allem nicht meinen, es gehe in ihrem Fall um eine Ausnahme, warnen Ulrike Grube und Jessika Gruber.
Der bundesweite Ärztemangel kann laut BSG kein Grund dafür sein, dass sozialrechtliche Regelungen nicht gelten. Honorarärzte sind deshalb regelmäßig sozialversicherungspflichtig. Für Krankenhäuser könnte das zum Problem werden.
Die Entscheidung des BGH zum "Leben als Schaden" war für alle Beteiligten in ihrer Reichweite völlig überraschend. Nun wurden die Urteilsgründe veröffentlicht. Die entscheidenden Fragen bleiben darin aber offen.
Der Abtreibungsgegner, der bereits erfolglos gegen die Nennung seines Namens auf Buzzfeed vorging, musste nun eine weitere Schlappe hinnehmen. Auch die Vorsitzende von Pro Familia durfte ihn öffentlich nennen, meint das LG Hamburg.
Der Gesetzgeber muss den Rahmen schaffen, das Grundrecht auf Suizid zu verwirklichen, sagte Andreas Voßkuhle. Doch § 217 StGB schränkt die Freiheit von Ärzten ein, die es für die Autonomie von Menschen braucht.
Das Internetportal Jameda muss nach Ansicht des LG München I gelöschte positive Bewertungen über einen Zahnarzt nicht wieder veröffentlichen. Der Mediziner witterte Schikane, da er sein Premium-Abo kurz vorher gekündigt hatte.
Ärzte und Organisationen, die Hilfe zum Suizid leisten, können sich heute strafbar machen. Nicht nur sie, sondern auch die Sterbewilligen wehren sich dagegen. Am Dienstag verhandelte das BVerfG.
Ein Zahnarzt filmte fünf Jahre lang heimlich seine Mitarbeiterinnen beim Umziehen. Dass er dafür seine vertragsärztliche Zulassung verliert, geht in Ordnung, so das BSG.