Klaus Günter Annen ist Abtreibungsgegner. Deswegen verteilt er Flugblätter und betreibt eine Internetseite, auf der er Ärzte anprangert, die Abtreibungen vornehmen. In Deutschland wurde er deshalb verurteilt - doch der EGMR gibt ihm Recht.
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Auch wenn eine Frau fürchtet, ihrem künstlich gezeugten Kind eine tödliche Krankheit zu vererben, muss die Krankenkasse die Kosten einer Untersuchung vor der Befruchtung nicht übernehmen, entschied das BSG.
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Die Schwangerenberatung der Caritas muss öffentlich gefördert werden. Und zwar auch, wenn sie keine Scheine für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ausstellt. So hat es am Donnerstag das BVerwG entschieden.
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Die rezeptfreie "Pille danach" kommt schon in den nächsten Tagen. Der Bundesrat hat am Freitag einer Regierungsverordnung zugestimmt. Außerdem auf der Agenda der Länder-Sitzung: Wohnungseinbrüche, das Asylrecht und die Terrorismusfinanzierung.
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Eine Verschärfung des Abtreibungsgesetzes hat im US-Staat Texas den Senat passiert, ist aber wegen einer Formalie ungültig. Der Grund: Nach einer stundenlangen Verzögerungstaktik der Demokraten wurde das Gesetz nicht vor, sondern erst nach…
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Die 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hob per Beschluss vom Dienstag die gerichtliche Untersagung gegen einen Demonstranten auf, der Protestaktionen gegen Schwangerschaftsabbrüche vor einer Frauenarztpraxis durchführte.
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