Innerhalb von zehn Tagen hat der Supreme Court sechs Urteile gefällt, die wie ein Brennglas den Wandel seiner Rechtsprechung von libertär zu erzkonservativ aufzeigen. Benedikt Gremminger ordnet die Urteile ein und blickt nach vorn.
Der Bundesrat winkte am Freitag wieder einige Gesetzesvorhaben durch. So soll vermehrt auf Strom aus Kohlekraftwerken gesetzt werden können, während gleichzeitig der Ökostromausbau beschleunigt wird. § 219a StGB ist außerdem nun Geschichte.
Was sich angebahnt hatte, ist tatsächlich Realität geworden: Der US Supreme Court hat seine eigene 'Roe v. Wade'-Rechtsprechung geändert und ermöglicht damit strikte Anti-Abtreibungs-Gesetzgebung in den USA.
Der seit so vielen Jahren umstrittene § 219a StGB zum Werbeverbot für Abtreibung ist nun Geschichte. Die Ampel jubelt, auch die Linke begrüßt den Schritt - die übrige Opposition reagiert empört.
Wende in der amerikanischen Abtreibungs-Rechtsprechung? Das legendäre Grundsatzurteil Roe v. Wade von 1973 könnte in Kürze aufgehoben werden. Das geht aus einem Urteilsentwurf des US-Supreme Courts hervor.
Nach Texas verschäfrt auch Oklahoma die Gesetzeslage zu Abtreibungen: Nur wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, soll eine schwangere Frau noch abtreiben dürfen.
In Texas verbietet das sog. Herzschlag-Gesetz Abtreibungen, sobald der Fötus einen Herzschlag hat. Lautstark wird daran Kritik geübt, Frauenkliniken zogen gegen das Gesetz vor Gericht - und erlitten nun die möglicherweise endgültige Niederlage.
Klaus Günter Annen, der Betreiber von babycaust.de, wurde wegen Volksverhetzung angezeigt. An diesem Dienstag muss er vor Gericht, aber nur wegen Beleidigung. Doch die Diskussion um die Holocaust-Verharmlosung geht weiter.