Kranke Menschen dürfen nicht abgeschoben werden, wenn ihnen im Herkunftsland eine schmerzlindernde Behandlung nicht zur Verfügung steht. Das hat der EuGH auf eine Vorlage aus den Niederlanden entschieden.
Nationale Gerichte müssen die Rechtsmäßigkeit einer Inhaftierung von Drittstaatenangehörigen von Amts wegen prüfen. Die Betroffenen müssen mögliche Rechtsverletzungen dafür nicht geltend gemacht haben, urteilte der EuGH.
Nachdem der EGMR einen Abschiebeflug von Großbritannien nach Ruanda vorläufig untersagt hat, geht die Regierung auf Konfrontationskurs. Sie legt einen Gesetzesentwurf vor, nach dem der EGMR nicht mehr das letzte Wort haben soll.
Die britische Regierung möchte sich nicht damit abfinden, dass der EGMR einen Abschiebeflug von England nach Ruanda vorläufig stoppte. Eigentlich hat aber der EGMR das letzte Wort. Hintergrund des Falls ist der umstrittene Ruanda-Pakt.
Ein schwerkranker Russe, der in den Niederlanden zur Schmerzbekämpfung mit medizinischem Cannabis behandelt wird, darf nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts nicht abgeschoben werden. Sein Gesundheitszustand stehe dem entgegen.
Ein Abschiebungsverbot gibt es nur, wenn dem Rückkehrer mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Verelendung droht. Nicht aber, wenn seine Existenz zumindest vorübergehend gesichert ist. Das hat das BVerwG entschieden.
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch vertritt Menschen in Abschiebehaft, zuletzt vor dem EuGH. Nach seinen Zahlen sind viele der Inhaftierungen rechtswidrig. Das größte Problem sieht er in der fehlenden Verteidigung, erklärt er im Interview.
Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz des ehemaligen Bundesinnenministers Seehofer sollte die Grundlage schaffen, Ausreisepflichtige in normalen Haftanstalten unterzubringen. Der EuGH hat die Kriterien der erforderlichen Notlage konkretisiert.