Ein schwerkranker Russe, der in den Niederlanden zur Schmerzbekämpfung mit medizinischem Cannabis behandelt wird, darf nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts nicht abgeschoben werden. Sein Gesundheitszustand stehe dem entgegen.
Ein Abschiebungsverbot gibt es nur, wenn dem Rückkehrer mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Verelendung droht. Nicht aber, wenn seine Existenz zumindest vorübergehend gesichert ist. Das hat das BVerwG entschieden.
Rechtsanwalt Peter Fahlbusch vertritt Menschen in Abschiebehaft, zuletzt vor dem EuGH. Nach seinen Zahlen sind viele der Inhaftierungen rechtswidrig. Das größte Problem sieht er in der fehlenden Verteidigung, erklärt er im Interview.
Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz des ehemaligen Bundesinnenministers Seehofer sollte die Grundlage schaffen, Ausreisepflichtige in normalen Haftanstalten unterzubringen. Der EuGH hat die Kriterien der erforderlichen Notlage konkretisiert.
Laut BVerwG müssen bei der Entscheidung über den Verlust des Aufenthaltsrechts auch Nachteile unter der Schwelle des Abschiebungsverbots geprüft werden. Darunter auch die mehrjährige Trennung von der Familie.
DAV, RAV, Pro Asyl sowie weitere juristische Verbände fordern die Ministerien auf, zum Schutze der afghanischen Bevölkerung schnell zu handeln. Sie kritisieren das BAMF und fordern vom BMI einen formellen Abschiebestopp.
Der Fall hatte medial für Aufsehen gesorgt: Eine Familie aus Sachsen wurde nach Georgien abgeschoben, obwohl sie hier schon Wurzeln geschlagen hatte. Jetzt muss Sachsen die Familie zurückholen, so das OVG Bautzen.
Erst einige andere EU-Länder, nun auch Deutschland: Wegen der veränderten Sicherheitslage in Afghanistan hat Bundesinnenminister Seehofer Rückführungen nach Afghanistan erst einmal aussetzen lassen.