Der Attentäter vom Breitscheidplatz wurde von keiner Behörde als V-Mann geführt, erklärte die Bundesregierung am Donnerstag. NRW-Innenminister Jäger wehrt sich derweil im Landtag gegen Vorwürfe und es gibt doch eine Definition von "Gefährder".
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Der tragische Tod der Studentin Tugce vor über zwei Jahren schockierte viele. Dem verurteilten Täter droht die Abschiebung. Dagegen geht er vor Gericht vor. Das letzte Wort hat jetzt der VGH in Kassel.
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Die deutsche Verwaltungsjustiz vertrat bisher die Position, dass Flüchtlinge wegen der Missstände im ungarischen Asylverfahren nicht nach Ungarn abgeschoben werden dürfen. Das VG Berlin entschied nun anders.
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Der Tunesier Anis Amri tötete im Dezember zwölf Menschen in Berlin - dabei galt er als Gefährder und sollte längst abgeschoben sein. Die Bundesregierung will nun die Grundlage für Abschiebehaft ausweiten.
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Nach dem Terroranschlag von Berlin sind die Rollen klar verteilt: Die Populisten rufen vorschnell nach neuen Gesetzen, für die Besonnenen müsste das geltende Recht "nur" angewandt werden. So einfach ist es nicht, meint Michael Kubiciel.
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Nach dem Tod des mutmaßlichen Berlin-Attentäters Anis Amri hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) rasche Beratungen über rechts- und sicherheitspolitische Konsequenzen angekündigt. So will er vor allem schnellere Abschiebungen.
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Erstmals sind abgelehnte Asylbewerber in einer Sammelabschiebung nach Afghanistan zurückgeflogen worden. Einem von ihnen kam das BVerfG aber rechtzeitig zu Hilfe, seine Abschiebung wurde gestoppt. Allerdings nur vorläufig und für kurze Zeit.
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Der Bayerische VerwGH hat entschieden, dass syrische Flüchtlinge bei der Rückkehr in ihre Heimat nicht unbedingt politisch verfolgt werden, nur weil sie Asyl in Deutschland beantragt haben. Jeder Fall bleibt aber ein Einzelfall.
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