Der große Aufwand im Asylrecht ist nur sinnvoll, wenn die Urteile auch umgesetzt werden, sagten Verwaltungsrichter in Düsseldorf auf dem Jahrespressegespräch. Doch daran hapere es - vor allem, wenn es um Abschiebungen gehe.
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Ein nigerianischer Staatsbürger, der wegen Drogenhandels jahrelang im Gefängnis gesessen hatte, wollte dauerhaft in Deutschland bleiben, weil hier seine Tochter lebt. Das reicht aber nicht aus, sagt nun der EGMR.
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Parallel zum Jahrespresseempfang entschied die erste Kammer des Zweiten Senats einen dringenden Abschiebefall. Christian Rath gibt einen Einblick, wie das höchste deutsche Gericht in solchen Fällen vorgeht. Artikel lesen
Der Fall beschäftigt Justiz und Politik. Die Ausbildungsduldung einer Armenierin erlosch, weil sie die Behörden nicht ausreichend informierte. Die Abschiebung war daher rechtmäßig, hieß es am Montag auch im Hauptsacheverfahren beim VG Koblenz.
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Gerichte müssen Vorlagefragen an den EuGH in anderen Verfahren nur dann berücksichtigen, wenn diese entscheidungserheblich und erforderlich sind. Dazu braucht es genug Tatsachenvortrag, so das BVerfG im Fall einer Asylbewerberin.
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Behörden und Gerichte trifft eine verfassungsrechtliche Pflicht, sich vor Abschiebungen über die Situation im Zielland zu informieren oder Zusicherungen der Behörden einzuholen, so das BVerfG. Das gelte auch für Abschiebungen in die Türkei.
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Das Bundesland Bremen schob im September einen 18-jährigen Islamisten nach Russland ab. Dagegen wehrte er sich vor dem EGMR, weil ihm Folter und die Trennung von seiner Familie drohe. Straßburg hat an der Entscheidung nichts auszusetzen.
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Wenn ein EU-Mitgliedstaat Flüchtlinge nicht innerhalb von sechs Monaten in einen anderen – und eigentlich zuständigen – EU-Staat abschiebt, muss er den Asylantrag selbst prüfen. Das hat der EuGH nun entschieden.
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