Das juristische Tauziehen um die Abschiebung von Sami A. geht in die nächste Instanz. Die Stadt Bochum will den Tunesier nicht nach Deutschland zurückholen. Nun ist das OVG Münster am Zug.
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Die Bundesregierung will Georgien und die Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Auch die FDP ist dafür. Das Vorhaben könnte aber erneut am Widerstand der Grünen scheitern.
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Der DAV hat zum Fall Sami A. Stellung genommen: Die Behörde habe das VG Gelsenkirchen getäuscht. Am Freitag wird der Rechtsausschuss des Landtags NRW in einer Sondersitzung zusammenkommen.
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Wieder einmal hält sich eine Behörde nicht an eine gerichtliche Entscheidung. Im Fall des Tunesiers Sami A. soll auch das Innenministerium an dem Rechtsbruch beteiligt sein. Es ist an der Zeit, sich Sorgen zu machen.
Ausweisungen um andere Ausländer von rechtswidrigem Verhalten abzuschrecken, sollen auch weiterhin zulässig sein, hat das BVerwG entschieden. Allerdings könnte ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht greifen, erläutert Marcel Keienborg.
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Das VG Gießen legt sich mit dem BVerfG an. Karlsruhe verlange den Asylgerichten zu viel ab. Und außerdem dürften sich Terroristen ohnehin nicht so einfach auf das Grundgesetz berufen.
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Zeitweise soll Sami A. Leibgardist Osama bin Ladens gewesen sein. Seit 2005 lebt er in Bochum. Immer noch gilt er den Behörden als Gefährder. Jetzt soll er abgeschoben werden.
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Der EuGH stärkt die Rechte von Flüchtlingen: Wer sich gegen die Aufforderung zur Ausreise wehrt, darf in dieser Zeit nicht abgeschoben oder inhaftiert werden. Damit steht geltendes Recht steht in Frage*.
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