Der abgeschobene Gefährder Sami A. muss weiterhin aus Tunesien zurück nach Deutschland geholt werden. Das VG Gelsenkirchen lehnte am Freitag einen Antrag des BAMF ab, ein seit Juni 2010 geltendes Abschiebeverbot für den Tunesier aufzuheben.
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Die Neue Richtervereinigung hat NRWs Justizminister Peter Biesenbach (CDU) für sein Verhalten im Fall Sami A. kritisiert. In einem Statement fordern die Richter den Minister auf, sich hinter das entscheidende VG Gelsenkirchen zu stellen.
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Das VG Gelsenkirchen hat - wie angedroht - ein Zwangsgeld von 10.000 Euro gegen die Stadt Bochum festgesetzt. Die Stadt habe nicht ausreichend geprüft, ob der abgeschobene Islamist nach Deutschland zurückgeholt werden könne.
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Das Tauziehen um den abgeschobenen Islamisten Sami A. findet kein Ende. In der Nacht hat die Stadt Bochum ein Ultimatum der Justiz verstreichen lassen, den Tunesier nach Deutschland zurückzuholen. Nun soll die Stadt ein Zwangsgeld zahlen.
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Mit einer "Anleitung zum Ungehorsam" erklärt die taz, "wie ziviler Ungehorsam gegen Abschiebungen funktioniert". Diesen Aufruf, geltendes Recht zu brechen, hält Jannik Rienhoff nicht für strafbar. Und verweist gar auf Gustav Radbruch.
Trotz Abschiebeverbot habe die Stadt Bochum Sami A. nach Tunesien geflogen und bis heute nicht zurückholt, so das VG Gelsenkirchen. Die zuständige Behörde hat nun auch gegen die Zwangsgeldandrohung Beschwerde eingelegt.
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In Deutschland gilt der Mann als Gefährder - seine Abschiebung nach Tunesien war aber womöglich rechtswidrig. Das VG Gelsenkirchen fordert deshalb, Sami A. zurückzuholen. Jetzt ist er vorläufig frei, es wird aber weiter gegen ihn ermittelt.
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Weil die Ausländerbehörde "nichts Substantielles unternommen hat", um den abgeschobenen Tunesier wieder zurückzuholen, droht das VG nun mit einem Zwangsgeld von 10.000 Euro und setzt der Stadt eine Frist.