Der Fall des mutmaßlichen Bin-Laden-Leibwächters Sami A. hat für große Kontroversen gesorgt - auch zwischen Justiz und Behörden. NRW-Justizminister Biesenbach will aber von Unverständnis gegenüber Gerichten nichts wissen.
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Der Gefährder Sami A. ist laut Gericht zu Unrecht nach Tunesien abgeschoben worden. Über diplomatische Kanäle wird nun versucht, Zusicherungen Tunesiens zu bekommen. Denn eine Rückkehr von Sami A. möchte kaum jemand.
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Nach jahrelangen Bemühungen haben die USA einen 95-jährigen früheren SS-Mann nach Deutschland abgeschoben. Ein Prozess gilt als unwahrscheinlich. 2016 hatte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Beihilfe zum Mord eingestellt.
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Das BVerwG in Leipzig hat die Klage eines 28-jährigen türkischen Staatsbürgers gegen seine Abschiebung abgewiesen. Wegen seiner Gefährdereigenschaft sei die Abschiebung des junges Mannes rechtmäßig gewesen, so die Richter.
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In der Debatte um die rechtswidrige Abschiebung von Sami A. steht auch NRW-Innenminister Herbert Reul mächtig unter Beschuss. Am Freitag ruderte er zurück und entschuldigte sich für seine Gerichtsschelte – es sei alles ein Missverständnis.
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Bei der rechtswidrigen Abschiebung von Sami A. umgingen Behörden die Justiz. Reaktionen aus der Politik bestätigen den Eindruck, dass die von der richterlichen Unabhängigkeit nicht viel hält. Der NRW-Integrationsminister gerät unter Druck.
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Die Präsidentin des VerfGH und OVG NRW erhebt schwere Vorwürfe im Fall des rechtswidrig abgeschobenen Sami A. Ricarda Brandts erinnert auch daran, dass Gerichte unabhängig von der Mehrheitsmeinung urteilen müssen.
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Das OVG hat im Eilrechtsschutzverfahren letztinstanzlich entschieden, dass der Tunesier zurückgeholt werden muss. Die Abschiebung hält es für "offensichtlich rechtswidrig" – und findet deutliche Worte zu den Vorgängen am 12. und 13. Juli.
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