Ein Anwalt staunte nicht schlecht: Er hatte der Wochenzeitung DIE ZEIT ein Interview gegeben und dieses mit dem ZEIT-Logo auf seiner Website verlinkt. Daraufhin rügte die FAZ die Verletzung von Markenrechten – und zwar der Konkurrenz.
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Ein Inkassoschreiben kann beim Verbraucher Panik auslösen. Das sieht auch der BGH so, hält solche Schreiben wettbewerbsrechtlich aber trotzdem für zulässig, solnge sich der auf den Verbraucher ausgeübte Druck im gesetzlichen Rahmen bewege.
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Die Wortmarke "Black Friday" ist vom Deutschen Patent- und Markenamt gelöscht worden. Ein Unternehmen aus Hong Kong hatte sie angemeldet und mehrere Händler wegen der Verwendung abgemahnt.
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Konträr zur ständigen Rechtsprechung des Fünften sollen nach Ansicht des Zehnten Senats des BAG unbillige Weisungen des Arbeitgebers nicht befolgt werden. Der Fünfte schließt sich nun an. Mit unerfreulichen Folgen, meint Günther Heckelmann.
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Satiriker Jan Böhmermann hat eine einstweilige Verfügung gegen die Partei Pro Deutschland erwirkt. Sie hatte dessen Konterfei auf T-Shirts mit einem Spruch und Erdogan in Verbindung gebracht und diese gedruckt und zum Verkauf angeboten.
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Der Black Friday könnte in diesem Jahr viele Händler teuer zu stehen kommen. Ein Unternehmen macht sein Markenrecht geltend. Erste Abmahnungen sind versandt, weitere angedroht. Nun wurde die Löschung der Marke beantragt.
Der Anwalt des Rechteinhabers soll eine Garantenpflicht haben – gegenüber dem Abgemahnten. Diese Entscheidung des BGH zerstört Eckpfeiler der anwaltlichen Berufsausübung, meint Alexander Weinbeer.
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Der wegen Abmahnungen gegen Redtube-Nutzer bekannt gewordene Thomas Urmann hat sich persönlich haftbar gemacht, entschied jetzt das AG. Ein Abgemahnter durfte seine Anwaltskosten zurückfordern – in Höhe der gesetzlichen Gebühren.
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