Der Freitag ist ein Festtag für Schnäppchenjäger: Geschäfte und Online-Shops locken am Black Friday mit besonders hohen Rabatten. Dabei tobt seit Jahren ein heftiger Rechtsstreit um die Marke "Black Friday". Ein Ende ist nicht absehbar.
Mal eben das Smartphone gezückt und kurzerhand ein 20-Sekunden-Video von der Stimmung in der Kneipe oder vom Fußballspiel im TV gemacht? Und dann auf Instagram geteilt? Das kann Ärger geben, zeigt Stefan Schreiber.
Sich "Malle" als Wortmarke schützen lassen - darauf muss man erst einmal kommen. Der Produzent von Ballermann-Größen wie Tim Toupet und Mickey Krause hatte vor 17 Jahren diese Idee – und verschickt nun aktuell Abmahnungen.
Wer als Redakteur einen Beitrag ohne Einwilligung seines Arbeitgebers in einem anderen Medium veröffentlicht, muss nach einer Entscheidung des LAG Düsseldorf mit einer Abmahnung rechnen.
Weil der MDR in einem Fernsehbeitrag einen Gastwirt mit der italienischen Mafia in Verbindung brachte, muss er ihm wohl Anwaltskosten erstatten. Der Mann hatte Abmahnungen an Personen verschickt, die den Beitrag weiterverbreitet hatten.
Die Bundesregierung sieht Handlungsbedarf im Abmahnwesen: Solche sollen künftig weniger finanzielle Anreize bieten und an strengere Voraussetzungen geknüpft werden. Deutliche Kritik dafür kommt vom DAV.
Der Abtreibungsgegner, der bereits erfolglos gegen die Nennung seines Namens auf Buzzfeed vorging, musste nun eine weitere Schlappe hinnehmen. Auch die Vorsitzende von Pro Familia durfte ihn öffentlich nennen, meint das LG Hamburg.
Der jahrelange Rechtsstreit des Netzaktivisten Tobias McFadden um Urheberrechtsverstöße in freien WLANs hat am Donnerstag vor dem BGH ein Ende gefunden. Die Karlsruher Richter wiesen die Revision von Sony Music zurück.