Bald entscheidet der BGH erneut über Schadensersatz bei Dieselkunden. Doch Schadensersatz sollte nicht an Dieselkunden fließen, die ihren Wagen problemlos verwenden können, sondern an die Umwelt, findet Arndt Eversberg.
Für die Staatsanwaltschaft waren die Angeklagten im Münchner Audi-Prozess nicht die Hauptverantwortlichen im Diesel-Skandal. Nur in einem Fall fordert sie eine Strafe ohne Bewährung.
Der BGH tendiert dazu, bei Thermofenstern einen "mittleren Schadensersatz" statt Kaufpreisrückerstattung zuzusprechen. Wieviel Geld für Dieselkunden ergäbe das und droht ein Berechnungschaos? Hans-Peter Schwintowski mit Einschätzungen.
Nach dem Geständnis des früheren Audi-Chefs Rupert Stadler steht der weitere Fahrplan im Prozess um die Manipulation von Abgaswerten bei Dieselfahrzeugen fest. Das Urteil soll Ende Juni verkündet werden.
Rupert Stadler hat gestanden. Der frühere Audi-Chef ist der erste ehemalige VW-Vorstand, der im Zusammenhang mit dem Dieselskandal Betrugsvorwürfe einräumt. Damit dürfte das Verfahren für ihn mit einer Bewährungsstrafe zu Ende gehen.
Wo und was ist hier der Schaden? So lauteten die Grundfragen in der neuen BGH-Verhandlung zum Schadensersatz bei Thermofenstern in Diesel-Pkw. Der BGH schlug eine Schadensersatzform vor, für die er bisher noch keinen griffigen Namen hat.
Im Abschalten der Abgasreinigung von Diesel-Pkw bei kälteren Temperaturen sah der BGH keine vorsätzliche Schädigung von Kunden, doch der EuGH setzte andere Maßstäbe. Jetzt urteilt der BGH erneut. Es geht um Millionen Autos und viel Geld.
Die Aussicht auf eine Bewährungsstrafe hat gewirkt: Im Münchner Diesel-Prozess will jetzt auch der prominenteste unter den Angeklagten, Rupert Stadler, Angaben zu seiner Beteiligung machen.