Laut dem BGH kann Käufern von VW-Dieseln, die vom Abgasskandal betroffen sind, ein kleiner Schadensersatzanspruch zustehen. Wie dieser genau zu berechnen ist, ließ der BGH noch offen.
Eigentlich sind die Ansprüche gegen VW aus dem Dieselskandal im Jahr 2018 verjährt. Ein Kläger, der erst 2019 geklagt hatte, konnte am BGH nun trotzdem einen Erfolg für sich verbuchen.
Aufgrund der anhaltend hohen Eingangszahlen in "Diesel-Sachen" hat das Präsidium des BGH einen vorübergehenden Hilfsspruchkörper eingerichtet. Der neue VIa. Zivilsenat übernimmt nun alle neu eingehenden Verfahren.
Während die Vorinstanzen unterschiedlich entschieden hatten, hat der BGH nun in vier Fällen entschieden, dass geschädigte Autokäufer ihren Anspruch auf Nachlieferung innerhalb von zwei Jahren geltend machen müssen.
Weil ihre VW-Aktien wegen des Dieselskandals an Wert verloren hätten, haben mehrere Anleger auch den Zulieferer Bosch auf Schadensersatz verklagt. Damit hatten sie vor dem BGH nun keinen Erfolg.
Wer ein vom Abgasskandal betroffenes Auto hatte, kann auch dann Schadensersatz von VW begehren, wenn das Auto zwischenzeitlich weiterverkauft wurde. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Längst ist höchstrichterlich festgestellt, dass Volkswagen Millionen Diesel-Käufer hinters Licht geführt hat. Tausende Autobesitzer haben sich mit ihrer Schadenersatz-Klage lange Zeit gelassen. Zu lange?
Im Fall VW haben die Verbraucherzentralen für Zehntausende Diesel-Fahrer Entschädigungen erkämpft. Jetzt nehmen sie mit Daimler den nächsten Autobauer ins Visier.