Seit Anfang 2022 gilt in Tübingen wegen ausufernder Müllberge eine Steuer auf Einweggeschirr und Coffee-to-go-Becher. Der Streit darüber zog sich durch alle Instanzen, nun hat das BverwG eine Entscheidung getroffen.
To-Go Becher, Zigarettenfilter und alte Luftballons - Einwegverpackungen sind nicht nachhaltig und vermüllen Straßen. Abhilfe soll nun ein Einwegkunststofffondsgesetz schaffen. Doch an der Effektivität dieses Gesetzes bestehen Zweifel.
Wer Lebensmittel "containert", also aus Mülltonnen entwendet, macht sich strafbar – noch. Die Ampel diskutiert, ob die Rechtslage geändert werden soll. Zumindest die Strafverfolgung könnte künftig durch die Länder unterbunden werden.
Die Müllabfuhr muss bei schmalen Zufahrtswegen nicht rückwärts zu einem Grundstück fahren. Eine Hauseigentümerin aus Rheinland-Pfalz muss ihre Mülltonnen deshalb 50 Meter von ihrem Grundstück entfernt zur Abholung bereitstellen, so das VG.
Seit Anfang Januar gilt die von Oberbürgermeister Palmer eingeführte Verpackungssteuer in Tübingen. Sie verstößt aber gegen Abfallrecht, so der VGH Baden-Württemberg im März. Der Gemeinderat hat jetzt entschieden, Revision einzulegen.
Auf den Coffee to go kommt es an: Weil man den Becher mitnehmen kann, ist die darauf festgesetzte Steuer auch nicht "örtlich". So begründet der VGH Baden-Württemberg seine Entscheidung zur Tübinger Verpackungssteuer.
Gegen die ausufernden Müllberge durch Einweggeschirr gilt in Tübingen eine Verpackungssteuer. Niemand Geringeres als eine McDonald's-Filiale klagte nun erfolgreich vor dem VGH dagegen. Juristischer Knackpunkt: Das Abfallrecht des Bundes.
Wann dürfen öffentliche Stellen Verträge schließen, ohne sie vorher auszuschreiben? Mit zwei wegweisenden Entscheidungen hat der EuGH Rechtsunsicherheiten bei Kooperationen aus dem Weg geräumt, sagt Susanne Mertens.