Examenspanne in Baden-Württemberg

Nach­klausur im zweiten Examen

von Pauline DietrichLesedauer: 3 Minuten

Während der hohen Temperaturen der vergangenen Woche sollten die Prüflinge in andere Räume wechseln. Dabei kam es aber offenbar zu Kommunikationsproblemen, weswegen am Mittwoch die Nachklausur auf dem Programm stand.

In Baden-Württemberg mussten am Mittwoch Prüflinge des aktuellen Durchgangs im zweiten Examen eine Nachklausur schreiben, nachdem bereits eine Nachklausur im Frühjahrsdurchgang im ersten Examen angesetzt worden war. Im Frühjahr hatte es Chaos hinsichtlich der Prüfungsräume gegeben, was auch dieses Mal der Grund für die Nachklausur war.

Wie sowohl betroffene Referendarinnen und Referendare als auch das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) des Landes Baden-Württembergs gegenüber LTO schildern, geht es um die ursprünglich letzte Aufsichtsarbeit im aktuell laufenden Examensdurchgang. Laut LJPA sind 50 Prüflinge am Standort Mannheim in der Rheingoldhalle vom Abbruch der Klausur in der vergangenen Woche betroffen gewesen. Diese mussten sie nun am heutigen Mittwoch nachschreiben.

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Prüfungsraum zu heiß, Sachverhalte aber schon ausgeteilt

In mehreren Zuschriften kritisieren die betroffenen Prüflinge gegenüber LTO, dass beim ursprünglichen Termin in der vergangenen Woche kurz vor dem geplanten Prüfungsbeginn um halb neun morgens die Raumtemperatur um die 30 Grad betragen haben soll. Das LJPA führt dies auf eine in der Nacht ausgefallene Klimaanlage zurück, wie nun bekannt wurde. Da aber bereits ein Techniker beauftragt worden sei und die Bedingungen nach Ansicht des LJPA auch sonst einem Prüfungsstart nicht entgegengestanden hätten, habe man die Bearbeitungszeit beginnen lassen. Parallel dazu sei die Verfügbarkeit alternativer Räumlichkeiten abgeklärt worden. 

Den Zuschriften zufolge ist es allerdings kurz vor Klausurbeginn zwischen mehreren Prüflingen und den Aufsichtspersonen während des Austeilens des Sachverhalts zur Diskussion über die Raumsituation gekommen. Auch das LJPA bestätigt, dass einige Prüflinge es ablehnten, unter den Umständen die Klausur zu beginnen. Da in der Zwischenzeit aber Corona-konforme Ausweichmöglichkeiten in anderen Räumen gefunden worden seien, habe man begonnen, noch während der laufenden Klausur einen Umzug in die neuen Räume zu organisieren.

Offenbar ist es dabei aber zu Unklarheiten darüber gekommen, ob die offizielle Bearbeitungszeit inzwischen begonnen hatte oder nicht. Laut LJPA ist das der Fall gewesen. Die Prüflinge seien daher aufgefordert worden, leise zusammenzupacken und erstmal am Tisch zu warten, bis die Räume bezugsbereit werden würden. Einem betroffenen Examenskandidaten zufolge hat eine Aufsichtsperson die Frage, ob die Prüfungszeit schon begonnen habe, allerdings verneint. Die bereits ausgeteilten Sachverhalte seien daraufhin eingesammelt und die Räume gewechselt geworden.

Der Knackpunkt: Laut LJPA ist es vor und während des Raumwechsels zu einer unzulässigen Kommunikation zwischen den Prüflingen gekommen. Täuschungsversuche hätten so nicht mehr ausgeschlossen werden können, weswegen die Klausur schließlich abgebrochen wurde.

Wussten die Prüflinge, dass sie nicht miteinander sprechen durften?

Das haben die Examenskandiatinnen und Kandidaten indes anders wahrgenommen. Ihnen sei zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt worden, dass man nicht kommunizieren dürfe, schreiben sie der LTO. Schließlich habe die Bearbeitungszeit nach Auskunft der Aufsichtspersonen auch noch nicht begonnen. Zudem seien sie zwischenzeitlich auch ganz ohne Aufsicht gewesen. Das bestreitet das LJPA jedoch gegenüber LTO ausdrücklich. Wie schon im Frühjahr hat damit wohl erneut ein massives Kommunikationsproblem zu dem unglücklichen Klausurverlauf geführt.

Hinzu kommt, dass einige Prüflinge für diese Woche, in der nun die Nachklausur stattfand, Urlaub genommen hatten. Das ist in vielen Bundesländern wegen des Aufbaus der Referendariats so üblich. Wegen der Nachklausur hätten sie den Urlaub nun verschieben oder ganz absagen müssen, zumal schon bald die Wahlstation beginne und damit praktisch keine Zeit mehr für den Urlaub bleibe. Das LJPA bestätigte gegenüber LTO, dass drei Prüflinge für diesen Mittwoch Urlaub genommen hätten. Diesen sei man entgegengekommen, indem man den Urlaub widerrufen habe, womit der Weg frei für eine Entschädigung nach § 49 Abs. 6 Landesverwaltungsverfahrensgesetz sei.

Es ist die bereits dritte große Examenspanne in Baden-Württemberg in diesem Jahr. Im Frühjahr mussten rund 900 Kandidatinnen und Kandidaten des Frühjahrsdurchgangs im ersten Examen noch einmal zur Nachklausur antreten mussten, nachdem es ebenfalls zu einer Panne während des eigentlichen Termins gekommen war. Als dann die Nachklausur geschrieben werden sollte, gab es ebenfalls ein großes Chaos in Bezug auf die Räumlichkeiten.

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