Lohnt sich die VG Wort für Juristen?

Nette Neben­ein­nahmen

von Sabine OlschnerLesedauer: 4 Minuten

Dissertation, Buchbeitrag oder Fachaufsatz: Wann auch immer (angehende) Juristen etwas veröffentlichen, können sie dank der VG Wort etwas dazuverdienen. Aber wie viel und wie funktioniert es? 

Geld verdienen, ohne etwas dafür tun zu müssen? Klingt interessant und ist für alle juristischen Autoren und Autorinnen durchaus möglich – mit Hilfe der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort. Sie ist ein Verein, in dem sich Autorinnen und Autoren sowie Verlage zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten zusammengeschlossen haben. "Die Aufgabe der VG Wort besteht darin, die ihr vertraglich anvertrauten Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche der Urheber treuhänderisch wahrzunehmen", erklärt Anette Frankenberger, Verantwortliche für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. "Dies bedeutet unter anderem, eine angemessene Vergütung der Autoren und Verlage sicherzustellen."

Das Ganze funktioniert so: Die VG Wort nimmt Geld ein von denjenigen, die das geistige Eigentum anderer nutzen, beispielsweise von Bibliotheken, Schulen oder Hochschulen. Auch die Hersteller und Importeure von Kopiergeräten müssen Gelder an die Verwertungsgesellschaften abführen. Die Gelder aus den verschiedenen Einnahmequellen werden anschließend nach festgelegten Verteilungsplänen an Urheber und Verlage weitergeleitet. 

Einer, der bereits von diesen Geldern profitiert hat, ist Dr. Lukas Böffel, LL.M. (Berkeley). "Ich habe gegen Ende meines Studiums das erste Mal von einem Kollegen von der VG Wort gehört, der einen Beitrag für eine Fachzeitschrift geschrieben und sich daher dort angemeldet hat." Während der Examensvorbereitung hat Lukas Böffel, der heute im Vorstand der Berliner Rechtszeitschrift (BRZ) sitzt, in Fachzeitschriften wie der ZJS oder JA veröffentlicht und sich daher ebenfalls bei der VG Wort angemeldet. Auch während seines Promotionsstudiums kam es zu weiteren Veröffentlichungen und Meldungen, "unter anderem kleinere Teile aus meiner Promotion, die ich dann doch nicht verwendet habe, oder Themen, die über mein Promotionsthema hinausgingen".  

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Einfach ausdrucken, unterschreiben, per Post einschicken 

Die Anmeldung bei der VG Wort ist einfach: "Die Urheber schließen einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort ab", erläutert Anette Frankenberger. Ein Muster des Wahrnehmungsvertrags findet sich zur Ansicht im Internet. Der Vertrag wird dann über das Online-Meldesystem T.O.M. der VG Wort abgeschlossen: einfach ausdrucken, unterschreiben und per Post einschicken. Die Anmeldung ist kostenlos.  

Mitglieder der VG Wort können sämtliche Sprachwerke melden, zum Beispiel Bücher, E-Books, einzelne Beiträge in Büchern und Zeitschriften oder Loseblattwerke. Auch wer zum Beispiel für die Berliner Rechtszeitschrift schreibt, kann seine Texte bei der Verwertungsgesellschaft melden. „Neben der Teilnahme am akademischen Diskurs, die generell im Vordergrund steht, ist es sekundär aus finanziellen Gesichtspunkten durchaus interessant, sich bei der VG Wort mit einer Publikation – etwa in der BRZ – anzumelden“, sagt Lukas Böffel. Die BRZ sei aufgrund ihres Zuschnittes gerade für Studierende eine gute Veröffentlichungsplattform. 

Dr. Stephan Schindler, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachgebiet Öffentliches Recht, IT-Recht und Umweltrecht an der Universität Kassel, hat in den vergangenen Jahren sowohl Print- als auch Online-Beiträge bei der VG Wort gemeldet. "Die Meldung über das Portal T.O.M. ist einfach: In der Regel fallen juristische Veröffentlichungen unter den Bereich Wissenschaft, Online-Texte werden im Bereich METIS gemeldet", erklärt er. Der Umfang von Zeitschriften- und Buchbeiträgen muss dabei in Normseiten umgerechnet werden, eine Normseite umfasst 1.500 Zeichen. Meldefähig sind Printbeiträge ab zwei Normseiten Umfang, Online-Beiträge müssen mindestens 1.800 Anschläge lang sein. "Diese Zeichenzahl ist bei juristischen Veröffentlichungen ja schnell erreicht", sagt Stephan Schindler.  

Online-Beitrag: Bestimmte Anzahl von Lesern erforderlich 

Bei Meldungen von Internetveröffentlichungen kommt es darauf an, wo sie erschienen sind. Wenn sich der Verlag an dem Vergütungsverfahren beteiligt, müssen Autorinnen und Autoren einfach ihre VG-Wort-Karteinummer an den Verlag weitergeben, der die Meldung durchführt. Eine Voraussetzung gibt es allerdings, bevor Geld fließt: Der Online-Beitrag muss eine bestimmte Anzahl von Lesern aufweisen können. Diese Zahl wird durch sogenannte Zählpixel ermittelt, die die Website-Betreiber in die jeweiligen Beiträge einfügen müssen. "Wird der erforderliche Schwellenwert bei den Zugriffen auch in einem Folgejahr wieder erreicht, erfolgt die Ausschüttung dazu automatisch erneut", sagt Anette Frankenberger. "Hat die Website keine Zählpixel installiert, besteht noch die Möglichkeit, seinen Beitrag für die METIS-Sonderausschüttung zu melden", erklärt Stephan Schindler. Die Meldung kann jedes Jahr wiederholt werden, solange der Text im Internet präsent ist. Das Erscheinungsjahr eines Werkes ist dabei nicht von Bedeutung. 

Und was kommt nun finanziell für Texte heraus, die bei der VG Wort gemeldet werden? Das ist jedes Jahr unterschiedlich. Die Quoten schwanken und werden abhängig von der Einnahmesituation und der Anzahl der Urhebermeldungen errechnet. Die jeweils aktuellen Quoten finden sich hier. Für Beiträge in Zeitschriften oder Büchern, die im Jahr 2021 erschien sind, werden pro Normseite acht Euro ausgezahlt. Bücher mit 101 bis 300 Seiten Umfang – darunter fallen zum Beispiel Doktorarbeiten – werden im Erscheinungsjahr 2021 mit 1.600 Euro vergütet. Für einen höheren Umfang gibt es einen Zuschlag. "Auch wenn die VG-Wort-Ausschüttungen für einzelne Beiträge in der Regel nicht besonders hoch sind, kommt einiges zusammen, wenn man mehrere Beiträge im Jahr veröffentlicht", sagt Lukas Böffel. Bei einer Dissertation lohnt es sich dann auf jeden Fall: Stephan Schindler hat mit der Ausschüttung einen guten Teil der Kosten für die Publikation seiner Doktorarbeit wieder reinbekommen. "Die VG-Wort-Anmeldung kostet ja nichts außer einer Briefmarke zum Versand des Wahrnehmungsvertrags. Daher kann ich jedem, der Texte publiziert, nur dazu raten, sich dort anzumelden", sagt Schindler. Vor lauter Freude über die Ausschüttung sollte man allerdings nicht vergessen, dass VG-Wort-Einnahmen versteuert werden müssen.  

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