VG Berlin

Die juris­ti­sche Bib­lio­thek bleibt zu

Lesedauer: 2 Minuten

Auch der in der Examenszeit wichtige Zugang zur Präsenzbibliothek bleibt den Jura-Studierenden an der HU Berlin derzeit verwehrt. Das Online-Angebot sei umfassend und es gebe noch die Ausleihmöglichkeit. So machen das nicht alle Jurafakultäten.

Der Zugang zu den Lesesälen der Bibliothek am Fachbereich Rechtswissenschaft der Berliner Humboldt-Universität bleibt Studierenden verwehrt. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschieden und damit einen Antrag von drei Examenskandidat:innen für das erste Staatsexamen abgelehnt (Beschl. v. 17. März 2021, Az. VG 14 L 90/21).

Die Antragsteller begehrten den Zugang zu den Arbeitsplätzen in den Lesesälen und den dortigen Präsenzbeständen. Aufgrund der derzeit in Berlin geltenden Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (2. IfSchMV) dürfen Hochschulen einschließlich ihrer Einrichtungen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Die Studierenden haben nach Angaben des Gerichts jedoch vorgebracht, dass dies für sie erhebliche Erschwernisse bei der Vorbereitung auf das Erste Juristische Staatsexamen bedeuten und ihnen daher schlechtere Examensnoten drohen.

Das Gericht folgte diesem Vorbringen jedoch nicht. Die aktuell geltende Regelung verfolge den legitimen Zweck, die Infektionszahlen zu verringern und sei dazu auch geeignet. Gerade in geschlossenen Räumen gehe von Menschenansammlungen ein erhöhtes Infektionsrisiko aus. Zudem sei die Schließung auch angemessen. Die Studierenden könnten sich nämlich die notwendige Literatur zur Examensvorbereitung selbst kaufen, ausleihen oder das deutlich erweiterte Online-Angebot nutzen.

Anzeige

Andere Fakultäten richten Reservierungssystem ein

Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes etwa mit Blick auf die Frisör-Geschäfte, die wieder geöffnet haben, lehnt das VG ebenfalls ab. Schließlich könnten Friseurdienstleistungen nicht in Abwesenheit des Kunden vorgenommen werden. Daher fehle es bereits an einem gleichgelagerten Sachverhalt.

In anderen Bundesländern sieht es grundsätzlich ähnlich aus, aber in NRW besteht zum Beispiel die Möglichkeit, dass Präsenzbibliotheken unter strengen Auflagen wieder öffnen*. Das Juristische Seminar Bonn bietet beispielsweise derzeit an, für zwei Stunden zu Recherchezwecken die Bibliothek zu besuchen und hat Scanmöglichkeiten für Bearbeiterinnen und Bearbeiter der Schwerpunkt-Seminararbeit eingerichtet. An der WWU Münster ist die Nutzung der Präsenzbibliothek nach aktuellem Stand über ein Reservierungssystem möglich.

Auch an der LMU München öffnen seit dem 16. März die Arbeitsplätze für Angehörige der juristischen Fakultät wieder. Möglich gemacht wird dies ebenfalls über ein Reservierungssystem und gewisse zu beachtende Verhaltenshinweise wie eine FFP2-Maskenpflicht auch an den Arbeitsplätzen.

*Klarstellung vom 23.3.21, 16:05: Vorher stand an dieser Stelle, dass es in NRW grundsätzlich nicht möglich sei, Präsenzbibliotheken wieder zu nutzen.

pdi/LTO-Redaktion

Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.

Thema:

Jurastudium

Verwandte Themen:
  • Jurastudium
  • Staatsexamen
  • Examen
  • Coronavirus
  • Studium

Teilen

Ähnliche Artikel

Newsletter