Das Referendariat im Überblick – Teil II

Ein noch grö­ßerer End­gegner

von Dr. Björn Kruse, LL.M. (Turin)Lesedauer: 6 Minuten
Was erwartet mich im Referendariat? Und inwiefern kann ich meine Ausbildung selbst gestalten? Björn Kruse gibt einen Überblick und Tipps. Im zweiten Teil geht es um die Anwalts- sowie Wahlstationen und natürlich die Prüfungen.

Vorbereitung und Planung sowie Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation – zu Teil I des Referendariatsüberblicks geht es hier.

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Anwaltsstation – Besser als jede Bewerbung

Bei der Planung der Anwaltsstation ist viel Feingespür gefragt. Manche treffen dabei schon früh die grundsätzliche Entscheidung, die ganze Station für mehr Lernzeit zu "tauchen", also eine Kanzlei auszuwählen, bei der weniger oder gar kein Arbeitsaufwand zur Ableistung der Station erforderlich ist. Nachvollziehbar, denn die Vorbereitungszeit auf das zweite Examen ist mit in der Regel drei Monaten extrem knapp bemessen. Im krassen Gegensatz dazu nutzen andere wiederrum die Gelegenheit, einen Einblick in die Großkanzleien-Welt zu bekommen. Sie lockt nicht nur mit internationalen Themen und Sachverhalten, sondern auch mit Ausbildungsvorteilen, wie zum Beispiel dem bezahlten Besuch von Repetitorien. Oftmals wird eine Tätigkeit zwischen drei und fünf Monaten bei drei bis vier Arbeitstagen pro Woche vereinbart, um auch die begleitenden Arbeitsgemeinschaften und den Klausurenkurs am Gericht besuchen zu können. Dieser Weg ist meist der zeitintensivste, für eine entsprechend angestrebte Karriere aber auch der förderlichste. Außerdem lässt sich mit den dort gezahlten Vergütungen, die insgesamt durchaus im unteren fünfstelligen Bereich liegen können, die ansonsten magere Unterhaltsbeihilfe deutlich aufbessern. Daneben sind gerade mittelständische Kanzleien oder versierte Boutiquen als Ausbilder besonders attraktiv. Das Referendariat ermöglicht dort einen unkomplizierten Einstieg, um Eindrücke in hoch spezialisierte Tätigkeitsfelder zu gewinnen. Hier kann der persönliche Eindruck, den man bei Ausbildern im Rahmen der Station hinterlässt, wertvoller als alle Bewerbungsunterlagen nach dem Examen werden.

Die Prüfungen – der Endgegner

Allen positiven Eindrücken aus der abwechslungsreichen praktischen Ausbildungszeit zum Trotz wartet der Endgegner am Ende des Referendariats in Gestalt der schriftlichen Prüfungen. Die Vorbereitungsphase nach der Anwaltsstation will gut genutzt sein, um die acht (in Bayern elf*) Klausuren zu meistern, bei denen viele Kandidaten – wie im ersten Staatsexamen – an ihre Grenzen gelangen. In der Tat sind die Anforderungen im internationalen Vergleich erdrückend, da der Prüfling Fähigkeiten eines Chamäleons zeigen muss: In den Zivilrechtsklausuren müssen die angehenden Volljuristen die Perspektive des Rechtsanwalts und des Richters einnehmen. Im Strafrecht darf er sich etwa an einer Anklage als Staatsanwalt sowie als Begutachter an einer Revisionsklausur versuchen, in der oftmals die Stecknadel – der Revisionsgrund – in dem Heuhaufen des Hauptverhandlungsprotokolls versteckt ist. Krönender Abschluss sind die Klausuren des öffentlichen Rechts, auch aus den Perspektiven von jeweils Rechtsanwalt und Richter.  Selbstverständlich hat jeder Klausurtyp seine eigenen feinen formalen Besonderheiten, die von Bundesland zu Bundesland, von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk und – wie man später bei Einsichtnahme erfährt – auch von Korrektor zu Korrektor abweichen und den Referendar schon in der Vorbereitung verzweifeln lassen können. Das sind beispielsweise Besonderheiten darüber, welche Anträge in der Anklage gestellt werden dürfen oder müssen, so etwa die Anträge auf Fortdauer der Untersuchungshaft oder Entziehung der Fahrerlaubnis. Ein anderes Beispiel ist die Frage, ob der Prüfling das Datum des Zivilurteils aufnimmt oder dies die (fiktive) Geschäftsstelle übernimmt. Deshalb kann die Vorbereitung mitunter auch lähmend sein, da es für die vielen Formalien oftmals keine einheitliche Lösung gibt.

Finales Lernen – die Nerven trainieren

Aussagen von Ausbildungsleitern oder in Skripten können inkongruent sein und auch der Austausch mit befreundeten Kommilitonen trägt nicht immer nur zur Beruhigung bei. Deshalb ist es wichtig, auf den letzten Metern der Vorbereitung eine gesunde Portion Selbstbewusstsein an den Tag legen, um den "eigenen" Maßstab für Formalien festzulegen. Es gibt eben in der Regel kein landesspezifisches Formhandbuch, um eine gewisse Einheitlichkeit, auch im Hinblick auf die Korrektur der Examensklausuren, zu gewährleisten. Ein solches könnte aber den bereits erwähnten Unsicherheiten bei den Formalien entgegenwirken. Wie im ersten Examen gilt auch im zweiten: Struktur und Grundlagen sind gefragt und eben nicht die dritte Abwandlung des Skripts, die sich ohnehin nur die Wenigstens merken können. Die nötige Routine und Nervenstärke liefern dabei Probeklausuren noch und nöcher. Nur so lernt man, viele Prüfungen in kurzen Abständen bei größter Zeitnot abzuschließen, selbst wenn  der Sachverhalt bis zuletzt ein großes Fragezeichen hinterlässt. Das ist für das Bestehen überlebenswichtig.

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2/2: Wahlstation – letzte Chance

Nach den Prüfungen folgt die Wahlstation. Auch hier bietet es sich an, auf nationaler Ebene in Bereiche zu schauen, die eben nicht zu den Standardausbildungsstationen gehören. Dabei sollten Kandidaten aber den Aktenvortrag der mündlichen Prüfung im Hinterkopf behalten, da sich das Rechtsgebiet des Aktenvortrags in manchen Bundesländern nach demjenigen der Ausbildungsstation richten kann. Ministerien auf Landes- oder Bundesebene liefern Einblicke in Gesetzgebungsprozesse und auch das stetig wachsende Berufsfeld der Unternehmensjuristen in Großkonzernen ist für einen Blick über den beruflichen Tellerrand geeignet. Häufig ist die Wahlstation aber auch die letzte Möglichkeit, um eine "lernfreie" Zeit im Ausland zu erleben. Die deutschen Auslandsvertretungen veröffentlichen Listen mit möglichen Ausbildungsstätten im Internet und auch die Dienstherren beziehungsweise Oberlandesgerichte halten Listen mit ausländischen Ausbildern vor, die regelmäßig deutsche Referendare ausbilden. Möglichkeiten für die Wahlstation gibt es jedenfalls in Hülle und Fülle. Aber Achtung: Für exotischere Ziele müssen Referendare gegebenenfalls einen Ausbildungsplan bei der zuständigen Ausbildungsabteilung des Landgerichts einreichen, damit der Dienstherr auch von der angemessenen Ausbildung im Rahmen der Wahlstation überzeugt ist. Denn auch wenn die Wahlstation die meisten Möglichkeiten für die Referendare bietet, wird sie von den Ländern nicht lax gehandhabt.

Der Aktenvortrag – Wer ist der Souveränste?

Auf eine mündliche Prüfung haben sich die Kandidaten bereits für das erste Staatsexamen vorbereitet. Entscheidender Unterschied zum zweiten ist der Aktenvortrag, in dem sie innerhalb einer vorgegebenen Zeit ein durchaus umfangreiches Aktenstück bearbeiten müssen, um anschließend in einem kurzen Vortrag der Prüfungskommission einen Lösungsvorschlag zu präsentieren. Es folgt das gewohnte Prüfungsgespräch im öffentlichen Recht, dem Zivil- und Strafrecht. Diese Fülle an Inhalten führt dazu, dass die mündliche Prüfung bis in den späten Nachmittag andauern kann. Insgesamt zahlt sich eine intensive Vorbereitung in der Lerngruppe aus, um das Auftreten, den Redefluss und mögliche Aufgabenstellungen zu proben. Das Prüfungsgremium setzt sich schließlich aus Praktikern zusammen. Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte schauen deshalb ganz besonders darauf, wie der Kandidat auftritt. Wer sich nicht nur inhaltlich souverän verkauft, hat die besten Karten.

Ein Plädoyer für das Referendariat

Die Juristenausbildung wird oft hinterfragt und steht aktuell sogar auf dem Prüfstand für Reformüberlegungen. Studium und Referendariat scheinen in vielen Punkten als Fremdkörper nebeneinander zu stehen, ohne einen harmonischen Übergang von Theorie und Wissenschaft in die Praxis zu gewährleisten – so, wie es eigentlich sein sollte. Das Referendariat ist breit und eher generalistisch aufgestellt, weshalb es eine fundierte Ausbildung gewährleistet. Dabei bleibt allerdings eine Spezialisierung der Berufseinsteiger regelmäßig aus. Auch kritische Fragen zum Inhalt und Umfang der Anforderungen an die Prüflinge des zweiten Staatsexamens sowie zur Transparenz des Bewertungsverfahrens sind durchaus erlaubt. Dafür bietet das Referendariat viele Möglichkeiten, neue Eindrücke und Erfahrungen zu sammeln, die letztlich für die Berufsauswahl entscheidend sein können. Wer die Chancen nutzt, kann viele unterschiedliche Rechtsbereiche und potentielle Arbeitgeber kennenlernen. Das ist ausschließlich positiv, denn letztlich ist auch demjenigen sehr geholfen, der weiß, wo er nicht arbeiten möchte.   *Hier war zunächst von zehn Klausuren die Rede; korr. am Tag der Veröffentlichung, 17.03 Uhr. Der Autor Dr. Björn Kruse, LL.M. (Turin) ist Rechtsanwalt bei Feigen Graf Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Sein Referendariat absolvierte er in Hessen am Landgericht Frankfurt am Main, die Verwaltungsstation verbrachte er in Teheran beim Auswärtigen Amt und die Wahlstation in Sydney.

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