Steuererklärung während des Studiums

"Jura­stu­denten sind ein Son­der­fall"

Interview von Marcel SchneiderLesedauer: 4 Minuten
Auch als Student kann sich eine Steuererklärung lohnen: Vierstellige Rückerstattungsbeträge sind realistisch, sagt Felix Schneider. Jurastudenten müssen aber Besonderheiten beachten und dürfen mit Spannung ein Urteil des BVerfG erwarten.

LTO: Herr Schneider, Sie sagen, dass sich eine Steuererklärung auch für Studenten richtig lohnen kann. Wieso machen sich dann so wenige von ihnen die Mühe, eine solche abzugeben? Schneider: Ich denke, dass liegt im Wesentlichen an zwei Gründen: Zum einem fehlt vielen Studenten das Bewusstsein dafür, dass die Abgabe einer Steuererklärung für die Jahre des Studiums durchaus sinnvoll ist. Studenten sagen mir oft, dass sie keine Steuererklärung abgeben, da sie noch kein eigenes Einkommen hätten. Das ist eine irrtümliche Meinung: Denn im Rahmen einer Steuererklärung können Kosten, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, als sogenannte Werbungskosten angesetzt werden. Das ist auch möglich, wenn der Student während seines Studiums kein Einkommen bezieht.

Die Werbungskosten werden dann als negative Einkünfte betrachtet und im Steuerbescheid als Verlustvortrag ausgewiesen. Dieser wird - wie der Name schon verrät - Jahr für Jahr vorgetragen und um die weiteren anerkannten Studienkosten erhöht. Das geht solange, bis der Student nach dem Studium das erste Geld mit seinem neuen Job verdient. Wie üblich führt er dann monatlich Steuern auf das Einkommen ab. Da der ehemalige Student allerdings einen Verlustvortrag über die Jahre aufgebaut hat und somit unterjährig zu hohe Steuern abgeführt hat, erhält er mit der Einreichung seiner Steuererklärung eine satte Rückerstattung vom Fiskus. Zum anderen haben mir viele Studenten erzählt, dass sie zwar schon einmal von der Möglichkeit gehört haben, Werbungskosten in der Steuererklärung geltend zu machen, aufgrund der fehlenden Kenntnisse bisher aber auf die Einreichung verzichtet haben.

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Welches Problem Jurastudenten in der Regel haben

LTO: Was sind Ihrer Erfahrung nach die kostenintensivsten Posten, die Jurastudenten steuerlich geltend machen können? Schneider: Bei Jurastudenten sprechen wir nun von einem Sonderfall. Denn derzeit können laut Gesetz nur Werbungskosten geltend gemacht werden, die nach der Erstausbildung anfallen. Das sind beispielsweise Kosten, die im Rahmen des Masterstudiums entstehen. Handelt es sich beim Jurastudium aber um die Erstausbildung – was eben recht häufig der Fall ist -, sind die Werbungskosten nach der aktuellen Rechtslage nicht abzugsfähig. Nur wer vor Beginn des Jurastudiums eine alternative Ausbildung wie beispielsweise eine Berufsausbildung oder einen Bachelor absolviert hat, kann das darauf folgende Jurastudium vom Finanzamt als Zweitausbildung anerkennen lassen. Zu den kostenintensivsten Posten, die als Werbungskosten im Rahmen einer Zweitausbildung anerkannt werden, zählen erfahrungsgemäß solche für Fachliteratur, Semestergebühren und Praktika. Weiterhin lassen sich auch zahlreiche Pauschalbeträge anrechnen.

Pauschalen, die man nicht sofort vermutet

LTO: Dann gibt es noch steuerlich absetzbare Ausgaben, die man nicht sofort als solche erkennt. Welche sind da besonders studententypisch? Schneider: Darunter zähle ich unter anderem die gerade angesprochenen Pauschalbeträge. So können zum Beispiel für einen Umzug pauschal rund 700 Euro angesetzt werden. Auch der tägliche Weg zur Universität, Verpflegungsmehraufwände für Lerntage in der Bibliothek sowie Reise- und Studienkosten für das Erasmus- oder Auslandsjahr werden vom Finanzamt anerkannt. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein Student für jedes Jahr seiner Zweitausbildung durch die Geltendmachung aller dieser Ausgaben eine Steuerrückerstattung von 1.500 bis 3.000 Euro erhalten kann. LTO: Stichwort Fristen: Bis wann müssen Studenten ihre Erklärung spätestens abgeben? Und bis zu welchem Zeitpunkt werden geltend gemachte Posten dabei rückwirkend berücksichtigt? Schneider: Bisher können Werbungskosten sieben Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Diese Option steht wegen einer möglichen Gesetzesänderung noch in diesem Jahr auf der Kippe, der Zeitraum könnte auf vier Jahre verkürzt werden. Deswegen empfehle ich, die Kosten, die in den Jahren 2010, 2011 und 2012 angefallen sind, im Rahmen der Einreichung einer Steuererklärung unbedingt noch dieses Jahr geltend zu machen.

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2/2: Wie man eine Erklärung abgibt

LTO: In der Theorie klingt das ja alles ziemlich verlockend. Aber wie setzen Studierende das am besten in die Praxis um? Sich einen Steuerberater zu nehmen, dürfte sich für Studenten in der Regel wohl kaum lohnen. Schneider: Das sehe ich genauso. Aus meiner Sicht eignet sich für Studenten und Berufseinsteiger der klassische Steuerberater am wenigsten. Denn durch dessen vergleichsweise hohe Gebühr könnte es sein, dass letzten Endes nur ein geringer Teil der Steuerrückerstattung übrig bleibt. Meiner Erfahrung nach beträgt die durchschnittliche Gebühr für eine Einkommensteuererklärung rund 200 Euro. Die andere Möglichkeit stellen private wie staatliche Online-Tools und separate Steuersoftware dar. Diese sind wesentlich kostengünstiger, haben aber auch einen Nachteil: Manche Positionen, die als Werbungskosten anerkannt würden, können im Online-Formular nicht aufgeführt werden. So wird das Rückerstattungspotential nicht voll ausgeschöpft.

Vor dem Bundesverfassungsgericht geht's um viel Geld

LTO: Gibt es sonst noch etwas, auf das Jurastudierende für ihre Steuererklärung achten müssen? Schneider: Insbesondere für Jurastudenten ist ein ausstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von großer Bedeutung. In mehreren Verfahren hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Studenten in der Erst- und Zweitausbildung verfassungswidrig ist. Das Bundesverfassungsgericht soll nun endgültig klären, ob künftig auch die Kosten einer Erstausbildung steuerlich geltend gemacht werden können. Mit dem verfassungsrichterlichen Urteil rechnet die Branche noch dieses Jahr. Schließt sich das Bundesverfassungsgericht der Auffassung des Bundesfinanzhofs an, können künftig auch die Kosten für das Jurastudium als Erstausbildung steuerlich geltend gemacht werden. Felix Schneider ist Mitgründer von Mastertax.de, einer Online-Steuerberatung für Studenten und Berufseinsteiger. Das Angebot umfasst eine Kombination aus Online-Tool zur Übermittlung der Steuerdaten und individueller Erstellung der Steuererklärung durch einen Mastertax-Mitarbeiter. Die Fragen stellte Marcel Schneider.

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