Examensklausuren trotz Corona

Viele Prüf­linge nutzen Hes­sens Wahl­mög­lich­keit

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In Hessen wurden auch während des Corona-Lockdowns Examensprüfungen geschrieben. Von einem Corona-bedingtem Sonderrücktrittsrecht haben laut Justizprüfungsamt nur wenige Prüflinge Gebrauch gemacht.

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Hessen hat nach Angaben von Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) als einziges Bundesland die staatlichen juristischen Prüfungen auch während des Corona-Lockdowns komplett weiter abgenommen. Damit seien mögliche Lücken bei Nachwuchskräften etwa für Richter- oder Staatsanwaltsstellen vermieden worden, sagte sie am Dienstag in Wiesbaden. Derzeit sei der Andrang von Jura-Absolventen auf eine Stelle beim Staat relativ hoch. "Wir profitieren von der Krisensituation in der Wirtschaft", sagte die Ministerin.

In der Tat hat Hessen seinen Juraprüflingen ein Wahlrecht gelassen, ob sie die Prüfungen trotz der Pandemie schreiben wollen oder nicht. Wer sich nicht traut, darf später schreiben. Von diesem Sonderrücktrittsrecht wegen Corona hätten aber nur recht wenige Prüflinge Gebrauch gemacht, sagte der Präsident des Landesjustizprüfungsamts, Helmut Vogt. Zur Einordnung nannte er Zahlen: Pro Jahr nehme das Land bei etwa 1.000 Absolventen das erste Staatsexamen und bei etwa 1.200 Kandidaten das zweite Staatsexamen ab. Sein Fazit: "Die meisten waren sehr dankbar, die Prüfung ablegen zu können."

Die Coronakrise habe der hessischen Justiz insgesamt zu einem digitalen Schub verholfen, betonte Kühne-Hörmann ebenfalls. Das betreffe beispielsweise Verfahren im Betreuungsrecht, bei der Anhörungen per Videoschalte möglich geworden seien. Auch die Bereitschaft, mit elektronischen Akten zu arbeiten, habe beispielsweise in der Richterschaft enorm an Akzeptanz gewonnen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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