Rückmeldegebühren zu hoch

Stu­denten ver­klagen Bran­den­burg

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Das BVerfG hat die in mehreren Bundesländern erhobenen Rückmeldegebühren für Studenten beanstandet. Doch die Brandenburger Landesregierung weigert sich, Betroffenen diese zu erstatten. Nun geht es vor Gericht.

Gut eineinhalb Jahre nach dem Beschluss (v. 17.01.2017, Az. 2 BvL 2/14 u. a.) des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu verfassungswidrigen Rückmeldegebühren für Studenten in Brandenburg haben Betroffene Klagen eingereicht, weil das Land sich weiterhin weigert, ehemaligen Studenten die von den Kalrsruher Richtern beanstandeten Gebühren für die Jahre 2001 bis 2008 zurückzuzahlen. "Ich habe für meine Mandantin Claudia Engel Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) Potsdam eingereicht", sagte der Potsdamer Rechtsanwalt Falko Drescher der Deutschen Presse-Agentur. "Und ich weiß von den Studentenvertretungen, dass auch bei den Verwaltungsgerichten Frankfurt (Oder) und Cottbus Klagen anhängig sein sollen." Das BVerfG hatte im Januar 2017 die Gebühren der Hochschulen für die Jahre 2001 bis 2008 in Höhe von 51 Euro pro Semester gekippt, weil sie weit über den tatsächlichen Verwaltungskosten in Höhe von 20 Euro für die Rückmeldung lagen. Doch das Potsdamer Wissenschaftsministerium erklärte, nur rund 65 Studenten, die fristgerecht gegen die Gebühr geklagt hatten, erhielten ihr Geld zurück. In allen weiteren Fällen seien die Ansprüche spätestens im Januar 2013 verjährt. "Wir bleiben bei dieser Rechtsauffassung", sagte der Sprecher des Wissenschaftsministeriums, Martin Sand, auf Anfrage. Dagegen erklärt der zuständige Referent des Allgemeinen Studentenausschusses (AStA) der Uni Potsdam, Lennard Gottmann, eine Verjährungsfrist könne erst mit dem Urteil im Januar 2017 beginnen. "Es musste ja erst einmal festgestellt werden, dass die Gebühr rechtswidrig ist, bevor eine Verjährungsfrist für unrechtmäßig gezahlte Gebühren anlaufen kann", so Gottmann. "Das war früher übrigens auch die Rechtsauffassung der Uni Potsdam." Es gehe um eine Summe von insgesamt 30 Millionen Euro für bis zu 50.000 Studenten, sagte der AStA-Referent. In den einzelnen Fällen gehe es je nach Studiendauer um Summen zwischen mehreren hundert und rund tausend Euro.

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Berlin hat bereits 44 Millionen Euro zurückgezahlt

Die Brandenburger Landesregierung stellt sich mit ihrem Vorgehen auch gegen die Praxis in Berlin. Dort hatte das BVerfG im Jahr 2013 die Rückmeldegebühren für die Jahre 1996 bis 2004 für rechtswidrig erklärt. Danach zahlte das Land Berlin insgesamt 44 Millionen Euro an mehr als 80.000 ehemalige Studenten zurück. Die Rückmeldegebühr wird an den Hochschulen immer noch erhoben. Doch seit 2009 heiße sie "Rückmelde- und Verwaltungsgebühr", erklärte Gottmann. Damit umfasse sie weitere Verwaltungskosten und sei damit bislang rechtlich nicht umstritten. Anwalt Drescher verspricht sich indes gute Erfolgsaussichten. Sowohl das BVerfG als auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hätten in ihren Urteilsbegründungen zu der Musterklage deutlich erkennen lassen, dass keine Verjährung der Ansprüche gegeben sei. Allerdings müssten Studenten erst einen Erstattungsantrag bei der Uni Potsdam stellen. Erst wenn der abgelehnt wird, könne man dagegen vor dem Verwaltungsgericht klagen. Der AStA der Uni Potsdam rief die Betroffenen auf, ihre Rechte aktiv einzufordern. "Das erhöhe den Druck auf die Hochschulen und die Landesregierung, die rechtswidrigen Gebühren zurückzuzahlen", glaubt Gottmann. dpa/mgö/LTO-Redaktion

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