Referendariat in Teilzeit

Und alle mischen mit

von Marcel SchneiderLesedauer: 4 Minuten
Aus familiären Gründen sollen Rechtsreferendare den Vorbereitungsdienst künftig in Teilzeit absolvieren können. Die Idee kommt in der Politik gut an, doch über die Umsetzung streitet man noch. Dabei gibt es schon recht konkrete Pläne.

Im Bundesrat haben Brandenburg und Niedersachsen die Initiative für das Referendariat in Teilzeit ergriffen. Das Vorhaben, dem sich in der Zwischenzeit auch Berlin anschloss, hat mittlerweile die notwendige Mehrheit im Ländergremium erreicht und ist in den Bundestag eingebracht worden.
Die Idee ist einfach: Wer sich um ein Kind kümmert oder Angehörige pflegt, soll nach dem Nachweis dieser "familiären Gründe" mehr als die üblichen 24 Monate Zeit für sein Referendariat haben. Das verhindert derzeit § 5b Abs. 1 Deutsches Richtergesetz (DRiG), der den Vorbereitungsdienst starr auf zwei Jahre beschränkt. Im Wesentlichen dort setzt daher der "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes" (BT-Drucksacke 18/10878) an. Mehrere Öffnungsklauseln sollen es den Ländern gestatten, in Eigenregie das Referendariat in Teilzeit einzuführen. Wenn sich ein Land dazu entscheidet, soll es von den starren Regelungen des DRiG abweichen dürfen. Dazu zählt nicht nur die Dauer des Vorbereitungsdienstes. Die Länder dürften auch damit zusammenhängende Bereiche abweichend regeln, die das Teilzeitvorhaben betreffen würde. So könnten etwa die Länge der einzelnen Stationen oder auch der Zeitrahmen angepasst werden, innerhalb dessen die schriftlichen Prüfungen abzulegen sind.

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Auch ein bisschen Eigennutz

Die Länder begründen die Einführung des Teilzeit-Referendariats damit, dass sie die Doppelbelastung für betroffene Absolventen des ersten Examens mildern wollten. Wer sich um einen anderen Menschen kümmere und das Referendariat in seiner bisherigen Form absolviere, habe objektiv betrachtet weniger Zeit dafür, sich auf das zweite Examen vorzubereiten. Ein schwerwiegender Nachteil, kommt es bei Juristen doch noch weit mehr als in anderen Ausbildungen auf die Note des Abschlusses an. Dadurch, dass man einen "familiären Grund" nachweisen müsse, sei andererseits auch gewährleistet, dass Kandidaten ihr Referendariat nicht einfach nur verlängern, um mehr Zeit zum Lernen zu haben. Der Bundesrat argumentiert, dass einige Länder bereits erfolgreich den Vorbereitungsdienst für das Lehramt in Teilzeit umgesetzt haben. Eine "flexiblere Zeiteinteilung" auch für Juristen erhöhe dabei nicht nur die Lebensqualität der Referendare in Teilzeit und der von ihnen gepflegten Menschen. Vielmehr würden betroffene Absolventen mit erstem Examen dazu motiviert, den Vorbereitungsdienst trotz der zusätzlichen Belastung unter günstigeren Bedingungen anzutreten. Der Hintergedanke: Auch diese Kandidaten könnten so "für den Arbeitsmarkt gewonnen" werden. Denn insbesondere in ländlichen Gegenden werde es für die Justiz immer schwieriger, geeignete Juristen zu rekrutieren. Es sei schließlich Ressourcenverschwendung, wenn potenzielle Richter nach fünf bis sechs Jahren Studium den Weg zum zweiten Examen wegen erschwerter Bedingungen scheuten.

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2/2: Bundesregierung: "Ja, aber…"

Das Vorhaben findet auch bei der Bundesregierung Anklang. Sie hält in ihrer Stellungnahme zum Entwurf aber eine bundeseinheitliche Lösung für nötig: Zur Wahrung der Chancengleichheit sollten entweder alle Länder oder eben keines das Referendariat in Teilzeit ermöglichen. Die konkrete Ausgestaltung könne gern dem Landesgesetzgeber überlassen bleiben, beim "Ob" müssten aber alle Länder gleichziehen, um die "Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen" nach § 5d Abs. 1 S. 2 DRiG zu gewährleisten. Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens will die Bundesregierung daher einen Vorschlag für eine entsprechende gesetzliche Formulierung vorlegen. Parallel dazu hat sich eine Arbeitsgruppe des Koordinierungsausschusses (KOA) der Justizministerkonferenz unter Beteiligung des Bundesjustizministeriums gebildet. Diese wertet derzeit zentral die Befragungen aus, welche die Länder bereits Ende vergangenen Jahres zum Thema Vorbereitungsdienst in Teilzeit unter ihren Referendaren durchgeführt haben. Das KOA-Gremium soll dabei anhand der Antworten die wesentlichen Rahmenbedingungen abstecken.

Wie das Teilzeit-Referendariat voraussichtlich aussehen wird

Nach einem Zwischenbericht im Deutschen Anwaltsblatt hätte jeder fünfte der Ende 2016 befragten Referendare ein Teilzeitmodell genutzt, wenn es ein solches während seines Vorbereitungsdiensts schon gegeben hätte. Die meisten von ihnen hätten sich für eine Verlängerung um sechs Monate ausgesprochen. Deshalb habe der KOA für das Teilzeitmodell eine einheitliche Verlängerung des Referendariats um sechs auf 30 Monate bei entsprechender Kürzung der Unterhaltsbeihilfe vorgeschlagen. Das zusätzliche halbe Jahr würde vor den schriftlichen Prüfungen eingegliedert. Dem Bericht nach sollen auch die Teilzeit-Referendare in vollem Umfang an den Arbeitsgemeinschaften teilnehmen und die Extrazeit dafür verwenden, die Arbeit und Ausbildung in den einzelnen Stationen flexibel zu strecken. Das erklärte Ziel: Teilzeit-Referendare sollen nicht einfach nur mehr Spielraum für das Selbststudium haben, sondern weiterhin Teil der Präsenzausbildung bleiben. So verlören sie den Kontakt zu den Kollegen nicht und würden auf demselben Niveau ausgebildet.

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