International, exotisch, lebensnah

7 Sta­ti­ons­vor­schläge für das Refe­ren­da­riat

von Marcel SchneiderLesedauer: 7 Minuten
Im Referendariat kann man alles Mögliche ausprobieren – und das sollte man auch. Bloß: Was genau eigentlich? Wer noch auf der Suche ist, kann sich von diesen sieben spannenden Stagen im In- und Ausland inspirieren lassen.

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Nicht erst bei der Wahl-, sondern schon bei der Verwaltungs- und der Anwaltsstation können (und müssen) Referendare sich ihren Ausbilder selber suchen. Zwar sind sie dabei etwas weniger frei, weil der Ausbilder zur Ausrichtung der jeweiligen Stage passen muss und für Auslandsaufenthalte je nach Bundesland gewisse Beschränkungen gelten können. Dennoch muss man nicht unbedingt bis zur Wahlstation warten, um sich einen besonderen Wunsch zu erfüllen – auch, wenn diese sich am besten dazu anbietet. Allen dreien ist aber gemein: Wer etwas Besonderes ausprobieren und erleben will, muss sich früh kümmern. Neben allgemeinen Fragen wie der Finanzierung – große Sprünge lassen sich allein mit der kargen Unterhaltsbeihilfe meist nicht machen – gilt es, stationsbedingte Angelegenheiten zu klären: Wie frühzeitig muss ich mich bewerben? Wie komme ich vor Ort an eine Wohnung? Und falls es international sein soll: Was kostet das Visum und woher bekomme ich es? Bevor es aber so weit ist, stellt sich die schwierigste aller Fragen: Welche Möglichkeiten gibt es überhaupt? Lust, mal irgendwie "was anderes" zu machen, haben viele – konkreter wird es oftmals nicht. So kann es schon schwierig werden, überhaupt herauszufinden, welcher Ausbilder was anbietet. Vom Dienstherrn oder dem zuständigen Oberlandesgericht gibt es Listen bekannter Ausbilder, die Referendare annehmen und als erster Anhaltspunkt dienen können. Wer etwas Ausgefalleneres sucht, wird aber eher durch Internetrecherche oder Tipps von Kommilitonen fündig. Oder auf den folgenden Seiten.    

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1. Die USA

Endlich mal dabei sein, wenn sich vor Gericht heftig beleidigt wird, ambitionierte Verteidiger laut "Objection!" rufen und der Richterhammer knallt – für einen Einblick in die Welt der amerikanischen Gerichtsbarkeit, die der Darstellung in TV-Serien etwas näher kommt als die unsere, fliegt man am besten selbst in den gelobten Westen. Dort gibt es nicht nur Ableger internationaler Kanzleien, sondern auch Anwälte und Behörden mit deutschen Wurzeln oder Bezügen zum deutschen Recht, die gern Referendare aufnehmen. So kann man etwa für eine Manhattaner Boutique als Raubkunstretter kreuz und quer durch die New Yorker Counties touren. Oder deutsche Unternehmer im Dienst der deutsch-amerikanischen Außenhandelskammer bei ihren Expansionsplänen in die USA beraten. Prinzipiell gibt es in jedem großen Ballungsraum um die US-Metropolen herum kleine wie große potentielle Ausbilder. Allen ist gemein, dass man das spezielle J-1-Visum benötigt, um als Referendar bei ihnen arbeiten zu dürfen. Dieses zu erhalten dauert lang, ist aufwendig und schlägt mit rund 1.000 Euro zu Buche. Hinzu kommen die teils horrenden Wohnungspreise: Gerade in besonders attraktiven Metropolen wie New York werden schnell weitere 1.000 Euro oder mehr pro Monat für die Miete fällig, von Inlandsreisen ganz zu schweigen. Zum Teil lässt sich das über eine etwaige Vergütung wieder reinholen, in voller Höhe eher selten, weshalb viele Referendare sich damit anfreunden müssen, auf ihren US-Aufenthalt draufzuzahlen.

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2. Bundesgerichte und Bundestag

Erstklassige Erfahrungen kann man nicht nur jenseits des Atlantiks, sondern auch an den hiesigen Gerichten machen. Und wenn schon, denn schon: Warum also nicht einfach mal frech beim Bundesverfassungsgericht oder dem Bundespatentgericht bewerben? Dass das überhaupt möglich ist, ist vielen nicht bewusst. Was unter anderem daran liegen dürfte, dass die Bewerbungsverfahren nicht einheitlich sind und freie Posten nicht beworben werden. Wer aber Initiative mitbringt, kann im Referendariat den Instanzenzug von oben her kennenlernen. "Kleiner" Haken: Für die Station an Bundesgerichten muss die Note stimmen. Eine offizielle Mindestpunktzahl gibt es nicht, Bewerbungen mit einem "ausreichend" im ersten Staatsexamen dürften aber wenig erfolgsversprechend sein. Außerdem ist es hilfreich, für das jeweilige Rechtsgebiet ein besonderes Interesse nachweisen zu können. Relativ unkompliziert ist der Bewerbungsprozess für eine Station im Deutschen Bundestag; hier fällt die Entscheidung ohne persönliches Gespräch. Die Aufgaben dort haben zwar ebenso einen juristischen Bezug, sind aber breiter gestreut als an den Bundesgerichten. So können Referendare grob den Bereich angeben, in dem sie eingesetzt werden möchten, etwa beim Wissenschaftlichen Dienst oder den einzelnen Referaten wie "Parlament und Abgeordnete".

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3. Auswärtiges Amt

Seit eh und je zählt die Arbeit in einer der deutschen Botschaften im Ausland zu den begehrtesten Stationsplätzen. Die Aussicht, ein paar Monate als Expat zu leben und die Arbeit als Diplomat kennenzulernen, lockt regelmäßig mehr Bewerber an, als Plätze zu vergeben sind. Das Auswärtige Amt sortiert die Bewerber daher nach einer Punktzahl, die anhand von Kriterien wie beispielsweise Examensnote, zusätzliche Berufsausbildung oder Sprachkenntnisse errechnet wird. Wie genau diese Merkmale bei der Bewertung einfließen, ist nicht bekannt. Wer aber nicht genommen wird, bekommt das ziemlich zügig mitgeteilt. Die Übrigen werden dann auf die vakanten Ausbildungsstellen in aller Welt verteilt. Dabei können sie zwar Vorlieben angeben, eine Garantie auf einen bestimmten Ausbildungsort gibt es aber nicht. Beruhigend: Erfolgreiche Bewerber erzählen regelmäßig, dass die Examensnote allein kein K.O.-Kriterium ist; vorherige Auslandserfahrung soll aber ein maßgeblicher Faktor sein – egal, ob man schließlich bei der Botschaft im Iran, in Wien oder in Nicaragua landet.

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4. Referendare in Presseredaktionen

Vorab: Eine Stage bei einem Medium mit rechtlichem Bezug dürfte wohl nur während der Wahlstation in Betracht kommen. Dazu unterscheidet sich die Arbeit als Rechtsjournalist zu sehr von der Praxis in den klassischen Juristenberufen. Das heißt aber nicht, dass eine Station in den Bereichen Online, Print oder TV vergeudete Zeit wäre: Denn wie der Journalist Sachverhalte für Leser und Zuschauer herunterbricht, müssen später auch Anwälte und Richter die Rechtslage einleuchtend erklären können. Natürlich haben TV-Sender und große Verlage eigene Justitiariate. Wer gerne " was mit Medien" machen will, denkt meist aber eher an eine Arbeit in der Redaktion Stellen, die Journalismus mit Rechtskenntnissen kombiniert. Ein prominentes Beispiel aus dem öffentliche-rechtlichen Bereich ist die ARD-Rechtsredaktion ("Recht & Justiz"), die auch Referendare bei sich unterbringt. Ähnlich wie beim Auswärtigen Amt zählt auch bei diesen Stationen nicht allein die Examensnote, sondern auch, welche Erfahrungen man in Hinsicht auf das Berufsbild bereits gesammelt bzw. welches Interesse man gezeigt hat. Etwas mehr als ein Artikel in der Schülerzeitung darf es schon sein, eine echte journalistische Ausbildung wird hingegen kaum erwartet werden.

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5. Arbeiten in Megametropolen

Asien ist der bevölkerungsreichste Kontinent der Erde und oft ein Schauplatz der Extreme, wo Arm und Reich nah beieinander leben. In den dortigen Ballungszentren finden sich von NGOs über Behörden bis zu (internationalen) Kanzleien meist zahlreiche mögliche Stationsziele. So kann man beispielsweise in einer internationalen Wirtschaftskanzlei mitten in Bangkok Fälle im Arbeits- und Erbrecht bearbeiten, um im Feierabend auf völlig überfüllten Straßen Streetfood zu essen und im Urlaub zur Full Moon Party auf eine der Inseln des Landes zu reisen. Oder man setzt sich in einer Behörde der Reizüberflutung in Delhi aus, wo farbenfroher Alltag mit Staub- und Smogwolken kontrastiert. Das ist meist mit geringerem finanziellem Aufwand verbunden als etwa eine Station in den USA, dafür aber mit höherem medizinischem: Sich vorher vom Arzt die passenden Impfungen verabreichen lassen gehört genauso zum Pflichtprogramm wie das Einpacken einer gut sortierten Hausapotheke.

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6. Station bei Spezialgerichten

Dass der Internationale Seegerichtshof seinen Sitz in Hamburg hat, weiß man vielleicht noch. Dass man dort auch seine Referendarstation absolvieren kann, eher nicht. Dabei ist das Gericht vor kurzem bereits 20 Jahre alt geworden und einen eigenen Schwerpunkt und Master-Studiengang hat das Rechtsgebiet auch schon. Die geringe Bekanntheit als potentielle Ausbildungsstelle teilt der Seegerichtshof mit anderen, gerade auch internationalen Gerichten. Um sichtbarer zu werden, bieten viele deshalb ein zeitlich flexibel gestaltbares "International Law Clerkship", bei dem auch deutsche Referendare gern genommen werden. Ein Beispiel ist der Supreme Court of Israel. Dort sind 15 oberste Richter nicht nur straf- und zivilrechtlich, sondern auch als eine Art Verfassungsgericht für das ganze Land zuständig. Das klingt nach einem ordentlichen Pensum – dennoch setzt das Gericht ausdrücklich gern auch ausländische Referendare ein, die Aufgaben mit Bezug zu ihrem jeweiligen Heimatland erhalten.

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7. Station in der JVA

Mit dem Recht beschäftigt man sich im Studium, wie die Justiz funktioniert, soll das Referendariat näher bringen. Von der Realität des Strafvollzugs haben die meisten Referendare hingegen wenig Ahnung, bestenfalls haben sie mal für ein paar Stunden mit der AG eine JVA besucht. Doch auch dort sind Stagen möglich. So bildet etwa die größte Justizvollzugsanstalt Deutschlands in Berlin Tegel Referendare aus, die dort ihre Verwaltungs- oder Wahlstation absolvieren können – Kontakt mit Insassen und gedrückte Atmosphäre inklusive. Zu den Aufgaben gehören unter anderem das Beschwerdemanagement nach Beanstandungen seitens der Häftlinge oder auch das Erstellen von Gutachten über Rechtsfragen, die für den Betrieb relevant werden. Die Bewerbungen sind meist mit Kopie des ersten Staatsexamens an die JVA direkt zu richten, einschlägige Wahlfächer oder Schwerpunkte begünstigen die Erfolgsaussicht. Der Tätigkeitsschwerpunkt selbst liegt zwar im Strafvollzugsrecht als besonderem Verwaltungsrecht, doch kommt es bei der Arbeit auch immer wieder mal auf die klassischen Strafrechtskenntnisse des Studiums wie etwa Straf- und Strafprozessrecht an.

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