Als Referendar in Frankreich

Station an der Seine

von Julia RuweLesedauer: 4 Minuten
Wen es als Jurist an den EuGH, die EU-Kommission oder den Internationalen Schiedsgerichtshof zieht, der sollte sich im Französischen gut auskennen – in der Sprache wie im Recht. Für Referendare wird seit über 40 Jahren ein dreigliedriges Ausbildungsprogramm im Nachbarland angeboten. Worum es dabei geht, wie und bis wann man sich bewerben kann, schildert Julia Ruwe.

Zehn eng beschriebene Seiten füllt die Liste von Claus Sprick, Richter am Bundesgerichtshof a.D., mittlerweile. Darin gesammelt sind seine Lieblingsadressen in Paris: Museen, Cafés, Restaurants – manche davon, behaupten ehemalige Teilnehmer, in keinem Reiseführer zu finden. Sprick leitet gemeinsam mit einem Kollegen seit 30 Jahren ein Seminar für Rechtsreferendare in Paris, das im Frühjahr und im Herbst jedes Jahres stattfindet. Ausgerichtet wird es vom nordrhein-westfälischen Justizministerium, die Teilnahme steht Referendaren aus dem gesamten Bundesgebiet offen. In jeweils dreistündigen Unterrichtseinheiten am Vormittag führt Sprick die Referendare in die Grundzüge des französischen Rechts ein. Außerdem leitet er die Teilnehmer bei der Übersetzung einiger wichtiger Urteile an, um so ein Gefühl für die französische Rechtssprache zu vermitteln.

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Ausflüge in die Pariser Justiz

Wer sich nicht bereits im französischen Recht auskennt, den erwarten einige Überraschungen: So etwa, dass in Frankreich die Korrespondenz zwischen den Anwälten der Parteien grundsätzlich geheim ist, während in Deutschland Schriftsätze praktisch immer in Kopie an den Mandaten geschickt werden. Oder, dass das anwaltliche Honorar nicht gesetzlich geregelt ist, sondern stets individuell ausgehandelt wird. Nach dem theoretischen Teil sind insgesamt bis zu sieben verschiedene Institutionen Ziele nachmittäglicher Exkursionen durch die französische Hauptstadt, darunter der Palais de Justice, verschiedene Kanzleien und der französische Staatsrat (Conseil d’Etat). Letzterer ist, in einer verblüffenden Symbiose staatlicher Funktionen, zugleich oberstes französisches Verwaltungsgericht und Beratungsgremium der Regierung in Fragen der Gesetzgebung. Neben dem Paris-Seminar bilden wöchentlich stattfindende Kolloquien, die von der französischen Anwaltsorganisation durchgeführt werden und beispielsweise parallel zu einer Referendarstation in Paris besucht werden können, die zweite Säule des Programms. In zehn Unterrichtseinheiten werden die Teilnehmer mit den Grundzügen des französischen Rechts vertraut gemacht, wobei ein Einstieg in den Kurs jederzeit möglich ist.

Stationen bei Gericht, in Kanzleien und Behörden

Als dritten Teil des Programms bietet das Justizministerium an, Stationsplätze bei französischen Gerichten, Kanzleien und Behörden zu vermitteln. Arne Alberts, Referendar aus Essen, hat im Herbst 2013 an dem Seminar in Paris teilgenommen. In seiner Funktion als Geschäftsführer der deutschen Gruppe der Association Henri Capitant, einer französischen Juristenvereinigung, hörte er erstmals von dem Angebot des Justizministeriums. Durch die Vermittlung verbrachte er eine dreimonatige Stage seiner Anwaltsstation in der Pariser Kanzlei Hertslet, Wolfer und Heintz, die sowohl französische als auch deutsche Unternehmen berät. Für seine nun anstehende Wahlstation kehrt er in die französische Hauptstadt zurück – diesmal ins Justizministerium. Dabei freut er sich auch auf die zusätzliche Zeit, um die Stadt zu erkunden, denn: "Das Programm des Seminars mit Unterricht und Besichtigungen ist tatsächlich tagesfüllend. Wer Paris auch abseits der Anwaltsschule und der Gerichte genießen möchte, sollte ein Urlaubswochenende dranhängen oder wie ich eine Station hier verbringen."

Pariser Leben ist kein Schnäppchen

Ganz günstig ist das Pariser Leben allerdings nicht: Das Programm selbst ist für die Teilnehmer zwar kostenlos, Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung müssen jedoch weitgehend selbst organisiert und getragen werden; bei der Wohnungssuche gibt das nordrhein-westfälische Justizministerium Tipps. In fast allen Fällen beteiligt sich das Deutsch-Französische Jugendwerk mit einem Zuschuss an den Fahrtkosten. Bei der aktuellen Höhe der Unterhaltsbeihilfe sei dies schon eine nicht ganz unerhebliche finanzielle Belastung, so Alberts‘ Erfahrung: "Wer eine Kanzleistation in Paris macht, hat es da besser. Als 'Praktikant' muss man in Frankreich bezahlt werden. Wer gut verhandelt, kann in den großen Kanzleien vielleicht sogar etwas mehr als das Grundgehalt herausholen." Außerdem könne man auch Bordeaux, Marseille und Lyon als mögliche Stationsstandorte ins Auge fassen, wenn man das teure Hauptstadtleben meiden wolle.

Bewerbungsfrist für Frankreich-Programm im Frühjahr 2015 endet bald

Für alle drei Komponenten des Programms kann man sich ausschließlich auf dem Dienstweg über das jeweilige Landesjustizprüfungsamt sowie das nordrhein-westfälische Justizministerium bewerben. Referendare können die Angebote des Programms auch einzeln wahrnehmen, müssen sich aber in jedem Fall für die Zeit des Paris-Seminars (in der Regel in Form von Sonderurlaub) freistellen lassen. Die Bewerbung um eine Stelle bei einem französischen Gericht oder einer Kanzlei sollte mindestens vier und nicht früher als zwölf Monate im Voraus eingereicht werden (weitere Details zur Bewerbung finden sich hier). Vom 23. bis 27. März 2015 werden wieder 25 Referendare in Paris zum Seminar zusammenkommen: Bewerbungen müssen von der zuständigen Referendargeschäftsstelle bis zum 16. Januar 2015 an das Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen weitergeleitet werden. Bewerbungen sind aber auch noch fristgerecht, wenn sie bis zum 16. Januar 2015 als Vorab-Kopie per E-Mail bei andrea.steven@jm.nrw.de eingehen.* Claus Sprick ist überzeugt, dass die Beschäftigung mit dem französischen Recht neben der Vorbereitung auf eine juristische Tätigkeit mit französischem Einschlag den Teilnehmern auch einen neuen Blick auf das eigene Rechtssystem eröffnet: "Wer hätte gedacht, dass das Schuld- und Sachenrecht - wie in fast allen Rechtsordnungen außer der deutschen - auch ohne Abstraktionsprinzip funktioniert? Und das Recht der ungerechtfertigten Bereicherung - eben deshalb - ohne einen Wust von Theorien auskommen kann?" Und: "Der Blick über den Tellerrand kann Empfindungen hervorrufen, die Juristen eher fremd sind: Demut und Bescheidenheit." Julia Ruwe studiert Jura in Hamburg und schreibt nebenbei als freie studentische Mitarbeiterin für LTO. * ergänzt am 13.01.2015, 10:53.

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