LG Leipzig zu Neonazi-Angriff

Jura-Refe­rendar wegen schweren Land­frie­dens­bruchs ver­ur­teilt

von Markus SehlLesedauer: 3 Minuten

Ein sächsischer Referendar wurde zu einer Bewährungsstrafe von über einem Jahr verurteilt. Das bestätigte nun auch die zweite Instanz. Damit droht dem Mann das Ausscheiden aus dem Referendariat. Und es laufen weitere Ermittlungen.

Eigentlich sollte die Entscheidung schon in der vergangenen Woche fallen, doch wieder einmal musste eine Verhandlung im Strafprozess gegen den Referendar Brian E. vertagt werden. Im August fehlte der Referendar wegen einer Kampfsport-Verletzung beim Landgericht (LG) Leipzig, vergangene Woche fehlten zwei Zeugen unentschuldigt. Die Strafkammer musste einen neuen Termin ansetzen. Nun konnte der Prozess am Dienstag sein vorläufiges Ende finden.

Die Kammer des LG hat die Berufung verworfen und damit die Verurteilung des 27-jährigen Referendars bestätigt. Verurteilt wurde er wegen schweren Landfriedensbruchs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Das bestätigte ein Sprecher des LG am Dienstagnachmittag. Gegen die Entscheidung des LG kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.

Hintergrund ist ein Überfall von Neonazis und Hooligans auf den Leipziger Stadtteil Connewitz im Januar 2016. An diesem soll sich auch der Referendar beteiligt haben. An jenem Abend waren hunderte Rechtsradikale, zum Teil mit Schlagstöcken und Holzlatten bewaffnet, durch Connewitz gezogen. Dabei entstand laut Staatsanwaltschaft ein Sachschaden von über 100.000 Euro.

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Entlassung aus dem Referendariat?

Die Entscheidung dürfte auch Konsequenzen für seine weitere juristische Ausbildung haben. Nach § 34 der sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen müsste E. vom Referendariat ausgeschlossen werden, wenn er wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt werden würde.

Der Mann ist als Referendar dem LG Chemnitz zugeordnet, für seine Einstellung ist das Oberlandesgericht (OLG) Dresden verantwortlich. Eine Sprecherin des OLG wies gegenüber LTO daraufhin, dass nun zunächst erstmal abzuwarten sei, ob das Urteil rechtskräftig wird. Und auch danach müsse der Mann vom OLG Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen, erst dann könne über eine Entlassung entschieden werden. Es bleibe eine Ermessensentscheidung.

Bereits bei seinem Einstieg ins Referendariat im November 2018 war der Behörde bekannt, dass gegen den Mann das Verfahren läuft. Vom Amtsgericht Leipzig war er Ende November 2018 wegen Landfriedensbruchs zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dagegen legte er Berufung ein. Der Verteidiger von Brian E. war bis zum Erscheinen dieses Beitrags nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Wie es um die Verfassungstreue des Referendars bestellt ist, diese Frage wirft auch noch ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen ihn auf. Anlass war ein bei Facebook im Sommer 2019 eingestelltes Foto. Eine Gruppe von Referendaren aus Sachsen wies auf den Vorgang hin. Das Foto soll den Hobby-Kampfsportler mit nacktem Oberkörper zeigen: In Siegerpose mit geballter Faust, und auf der nackten Brust ein aufwendiges Tattoo. Der Verdacht: In die verwinkelten Linien sollen auch mehrere Hakenkreuze integriert sein, sowie eine "schwarze Sonne", ein Symbol der rechtsextremen Szene.

Wie die Staatsanwaltschaft Leipzig auf Anfrage von LTO mitteilte, hat sie das Verfahren wegen des Zeigens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB mittlerweile an die Staatsanwaltschaft im österreichischen Wels abgegeben. Dort soll das Foto nämlich bei einer Sportveranstaltung entstanden sein. Voraussetzung für die Verfolgung einer Tat nach § 86a StGB ist, dass die Tat im Inland begangen wurde.

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