Erste juristische Prüfung in Köln

Exa­mens­klausur nach Feu­eralarm teil­weise abge­bro­chen

von Marcel SchneiderLesedauer: 3 Minuten

Corona-bedingt verteilt das Prüfungsamt Köln die Examenskandidaten auf unterschiedliche Klausurstandorte. An einem kam es nach einem Feueralarm zum Abbruch der Prüfung, während die Prüflinge am anderen Standort die Klausur beenden durften.

Nach einem Feueralarm ist am vergangenen Freitag die letzte (Strafrechts-)Klausur des aktuellen Kölner Prüfungsdurchgangs im Ersten Examen teilweise abgebrochen worden. Was das für die betroffenen Prüflinge bedeutet, will das zuständige Justizprüfungsamt (JPA) im Laufe des Montags mitteilen.

Update am Tag der Veröffentlichung, 14.19 Uhr: Das JPA hat entschieden, die Klausur wiederholen zu lassen. Nachschreibetermin voraussichtlich in der Kalenderwoche 38, Ladungen kommen.

Um die Abstände entsprechend den Corona-Schutzmaßnahmen einhalten zu können, verteilt das Kölner JPA die Examenskandidaten auf unterschiedliche Klausurstandorte. Während das Gros der Prüflinge im Prüfungsraum des Oberlandesgerichts (OLG) Köln Platz findet, müssen etwa 35 bis 40 Kandidaten auf ein Gebäude im Kölner Thürmchenswall ausweichen. Dort war es etwa drei Stunden nach Klausurbeginn zu einem Feueralarm gekommen, der sich aber offenbar als Fehlalarm entpuppte.

"Es konnte nicht gewährleistet werden, dass sich die Prüflinge beim Sammeln am Notausgangstreffpunkt nicht über die Klausur ausgetauscht haben. Vor dem Hintergrund der Chancengleichheit ist die Klausur dann abgebrochen worden, als nach unseren Informationen klar war, dass es sich um einen Fehlalarm handelte", bestätigte ein Sprecher des OLG Köln die Entscheidung des JPA auf LTO-Anfrage.

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Prüfungsrechtler: Klausur wird wohl wiederholt

Gegenüber LTO zeigten sich einige der betroffenen Prüflinge enttäuscht: "In der Hoffnung, die Klausur fortsetzen zu können, haben wir ganz bewusst darauf geachtet, auf dem Weg zum und am Notausgangstreffpunkt nicht miteinander zu sprechen. Dabei standen wir auch unter Aufsicht."

Nur: Prüfungsrechtlich kommt es darauf gar nicht an, erläutert Rechtsanwalt Christian Reckling von der Kanzlei Schloemer & Sperl. "Ob sich die Prüflinge tatsächlich untereinander während des Feueralarms über den Sachverhalt ausgetauscht haben, spielt keine Rolle – ebenso wenig wie die Frage, ob der Feueralarm berechtigt war oder nicht, denn die Pflicht zur Räumung des Prüfungsraums bestand ex ante betrachtet", sagt der Jurist. Er schätzt, dass es eine Ersatzklausur für die betroffenen Prüflinge geben wird (so geschehen in einem ähnlich gelagerten Fall vor dem VGH München, Beschl. v. 13.07.2009, Az. 7 ZB 08.163). "Das ist zwar sehr misslich für die Prüflinge, aber verfahrenstechnisch sehe ich da keine andere gerechte Verfahrensweise, ohne gegen den Grundsatz der Chancengleichheit zu verstoßen", so Reckling.

Auch Prüfungsrechtler Dr. Arne-Patrik Heinze vom Hamburger Standort der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner prognostiziert, dass das Kölner JPA diese Variante wählen wird: "Formaljuristisch müsste zwar wegen des Gleichheitsgrundsatzes die Gruppe der Kandidaten, die von dem Abbruch betroffen waren, den gesamten Klausurendurchgang wiederholen, weil andere Kandidaten ihre Aufsichtsarbeiten unmittelbar nacheinander anfertigen durften." In der Praxis wählten die Prüfungsämter diese Option aber nicht. Deshalb sei die Wiederholung der Klausur am wahrscheinlichsten, weil die dritte Variante – ein Wahlrecht für die Kandidaten, die Klausur zu wiederholen oder die Examensnote ohne die abgebrochene Klausur errechnen zu lassen – zwar manchmal von der Rechtsprechung gebilligt werde, diese aber dogmatisch äußerst umstritten sei.

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