Erste Juristische Prüfung nach "Hagener Modell"

Per Fern­stu­dium zum Examen

von Constantin KörnerLesedauer: 6 Minuten
Bislang führte allein der Weg über ein Präsenzstudium zur Ersten Juristischen Prüfung, die Fernuniversität Hagen ändert das nun. Constantin Körner sprach mit Nils Szuka von der dortigen Jura-Fakultät über das neue Konzept.

LTO: Die Immatrikulation ist seit dem 1. Juni möglich. Wie wird der Studiengang bislang angenommen und wie haben Präsenzuniversitäten auf die neue Konkurrenz reagiert? Szuka: Genaueres können wir erst nach dem Abschluss der Einschreibefrist sagen. Technisch bedingt werden bei uns die eingegangenen Anträge erst später auf Zulässigkeit geprüft. Wir können aber sagen, dass die Studierenden das Angebot positiv annehmen, wir rechnen mit einer dreistelligen Zahl an Studierenden. So etwas wie Konkurrenz zu den klassischen Präsenzstudiengängen gibt es nicht. Alle juristischen Fakultäten haben das gemeinsame Ziel, gute Juristinnen und Juristen auszubilden, um den Nachwuchs zu sichern. Wir sprechen dabei eine völlig andere Zielgruppe an als die Präsenzuniversitäten. Aufgrund dessen sind wir in unseren bisherigen Gesprächen kaum auf Vorbehalte gestoßen. LTO: Welche Idee steckt hinter der Ersten Juristischen Prüfung nach dem sogenannten "Hagener Modell"? Szuka: Im Wesentlichen gibt es für unser Modell drei Gründe beziehungsweise Argumente. Im Gegensatz zu früheren Zeiten, als von einer "Juristenschwemme" die Rede war, kann der Markt weitere qualifizierte Bewerber vertragen. Viele Arbeitgeber klagen mittlerweile über einen Mangel an qualifizierten juristischen Bewerbern. Hier wollen wir weitere Personengruppen für ein juristisches Studium begeistern, denen ein solches als Präsenzstudium bisher aus persönlichen oder praktischen Gründen nicht möglich war. Das zweite Argument ist der Gründungsgedanke der Fernuniversität: Mit ihrer Einführung wurde ein Stück zur Bildungsgerechtigkeit beigetragen. Menschen, denen ein Präsenzstudium aus den verschiedensten Gründen nicht möglich ist, haben so die Möglichkeit der Teilhabe an einer Hochschulbildung. Drittens haben wir in Hagen seit über zehn Jahren Erfahrungen mit juristischen Bachelor- und Masterabschlüssen. Diese sollen nach dem Willen der Justizminister der Länder zwar auch dauerhaft die Erste Juristische Prüfung nicht ablösen, eine Integration von Bachelor- und Mastergraden in das klassische Jurastudium ist aber eindeutig gewünscht. Deshalb hatte die Politik in NRW seinerzeit die Fernuniversität Hagen auch gebeten, den neuen Studiengang zu konzipieren.

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70 bis 80 Prozent der Studierenden berufstätig

LTO: Welche Zielgruppe wollen Sie damit ansprechen? Szuka: Mit unseren Studiengängen sprechen wir grundsätzlich andere Zielgruppen an als die Präsenzuniversitäten. Je nach Studiengang sind 70 bis 80 Prozent unserer Studierenden berufstätig. Auch mit dem neuen Studiengang wollen wir genau diese Gruppe ansprechen: Personen im Job, die parallel zu ihrer Berufstätigkeit ein Jurastudium absolvieren wollen, welches auch die Möglichkeit eröffnet, nach dem Referendariat einen der reglementierten Berufe zu ergreifen. Zudem denken wir an Personen, die aus anderen persönlichen Gründen an der Aufnahme eines Präsenzstudiums gehindert sind, sei es aus familiären Gründen, weil Sie chronisch krank sind oder etwa, weil sie im Ausland leben. Diese Gruppen machen den Stamm der Studierenden der Fernuniversität aus. So voraussichtlich auch bei unserem neuen Angebot. LTO: Was unterscheidet Ihren Studiengang von dem klassischen Studium der Rechtswissenschaft an einer Präsenzuniversität? Szuka: Diese Frage beantwortet man am besten, in dem man feststellt, was sich nicht unterscheidet: der Inhalt. Jura kann man nicht neu erfinden, auch nicht für das Fernstudium. Die Inhalte bleiben die gleichen. Dies gilt insbesondere deshalb, weil das Juristenausbildungsgesetz NRW hier klare Vorgaben macht. Worin wir uns aber unterscheiden ist die Lehr- und Lernform. Bei uns findet naturgemäß kein Präsenzstudium statt, sondern die Studierenden erhalten Unterricht im "Blended-Learning Mix". Unserer Auffassung nach eignet sich gerade ein Jurastudium sehr gut für ein Fernstudium, denn auch Präsenzstudierende arbeiten viel zu Hause oder in der Bibliothek nach. Schriftkurse werden bei uns durch Videovorlesungen, virtuelle Klassenzimmer und andere eLearning-Formate ergänzt. Aber es gibt auch einige Präsenzanteile: Ganz ohne kommt auch ein modernes Fernstudium nicht aus.

Wirtschaftswissenschaftlicher Anteil ist Pflicht

LTO: Warum haben Sie sich dafür entschieden, auch wirtschaftswissenschaftliche Module als verpflichtend zu implementieren? Schließlich unterscheidet dies Ihren Studiengang deutlich vom klassischen Jurastudium. Szuka: Zum einen sieht das Juristenausbildungsgesetz NRW vor, dass Jurastudierende auch Kenntnisse der Buchhaltungs- und der Bilanzkunde besitzen sollen. Wir sehen die Einbindung unserer wirtschaftswissenschaftlichen Inhalte aber auch praktisch als sinnvoll an. Juristinnen und Juristen sollen nach dem Hagener Modell in der Lage sein, die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen juristischen Handelns zu erkennen und sich entsprechend ausrichten. Dies zeichnet unsere Absolventinnen und Absolventen aus und wird von den Arbeitgebern auch nachgefragt.

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2/2: Präsenzveranstaltungen bleiben notwendig

LTO: Vorhin sagten Sie schon, dass auch ein modernes Fernstudium nicht ohne Präsenzanteile auskäme. Wie oft kommen Präsenzveranstaltungen vor? Szuka: Der angesprochene Blended-Learning-Mix, der einem Fernstudium zu Grunde liegt, sieht Präsenzteile vor. Das macht gerade in einem Jurastudium Sinn, da die Einübung der Gutachtentechnik und auch das Argumentieren und Diskutieren in der Gruppe notwendig sind. Wichtig ist es nur, die Präsenzanteile so gering wie möglich zu halten und sie zeitlich und örtlich so flexibel zu gestalten, dass der Charakter des Fernstudiums gewahrt bleibt. Konkret bedeutet dies, dass unsere Studierenden in den drei Fächern BGB AT, Strafrecht und Verfassungsrecht Pflichtarbeitsgemeinschaften besuchen müssen. Diese bieten wir in unseren 13 Regionalzentren bundesweit mit Praktikern als AG-Leiter an. Zudem ist noch ein zweitägiges Rhetorikseminar in Hagen und die Absolvierung eines weiteren Seminars Pflicht. Darüber hinaus bieten wir aber zu fast allen Fächern freiwillige Arbeitsgemeinschaften in den Regionalzentren an.

"Inhaltlich ist das Fernstudium nicht einfacher"

LTO: Wird man per Fernstudium einfacher beziehungsweise günstiger Diplom-Jurist als über den klassischen Weg? Szuka: Wir verfolgen hier ein anderes Ziel und verleihen deshalb nicht den akademischen Grad Diplom-Jurist. Die Absolventen erhalten quasi auf dem Weg zur Ersten Juristischen Prüfung den Titel eines Bachelor of Laws, leisten den universitären Teil der Prüfung ab und können bei uns alles Erforderliche studieren, was man für den staatlichen Teil der Ersten Juristischen Prüfung benötigt. Inhaltlich ist unser Studium deshalb keinesfalls einfacher als das an einer Präsenzuniversität. Monetär betrachtet ist es schwierig zu vergleichen. In NRW werden grundsätzlich keine Studiengebühren verlangt, so dass es hier keinen Unterschied macht, wo man studiert. Bei uns muss man allerdings Materialbezugsgebühren - je nach Belegung bis zu 360 Euro pro Semester - bezahlen, dafür steht einem vieles an Material zur Verfügung, was man an einer Präsenzuniversität kaufen müsste. LTO: Müssen auch Absolventen, die nicht in NRW wohnen, für ihre mündliche Prüfung nach Hamm, Düsseldorf oder Köln? Szuka: Davon gehen wir nach unseren bisherigen Gesprächen mit dem Landesjustizprüfungsamt NRW aus.

Die ersten Absolventen Ende 2017

LTO: Den Studiengang Bachelor of Laws, LL.B. Wirtschaftsrecht bieten Sie bereits seit über zehn Jahren an: Warum erfolgt die Einführung des Examen-Studiengangs erst jetzt? Szuka: Kurz nach der Jahrtausendwende, als der hiesige LL.B.-Studiengang eingeführt wurde, war nicht klar, in welche Richtung sich die Juristenausbildung bewegen wird. Beinahe alle anderen Studienfächer stellten auf Bachelor und Master-Studiengänge um. Wäre dies auch in der Juristenausbildung passiert, hätten sich unsere Programme nahtlos einfügen können. Seit einigen Jahren ist nunmehr aber klar, dass auf absehbare Zeit an der Ersten Juristischen Prüfung festgehalten werden wird. Deshalb war die Zeit reif, auch Fernstudierenden den Weg in die reglementierten Berufe zu eröffnen. An den erfolgreichen LL.B.- und LL.M.-Studiengängen werden wir aber definitiv festhalten und diese weiter stärken. Es gibt auch außerhalb der Staatsexamina Bedarf an qualifizierten Juristinnen und Juristen mit einer soliden BWL-Grundausbildung. Denjenigen, die in der Wirtschaft, Verwaltung oder bei Verbänden juristisch tätig sein und kein Referendariat absolvieren wollen, bieten wir auch weiterhin unsere Studiengänge an.  LTO: Wann rechnen Sie mit den ersten Absolventen des Studiengangs? Szuka: Da wir über mehrere Hundert LL.B.-Absolventen verfügen, die nicht mehr allzu viel nacharbeiten müssten, um den universitären Teil der Ersten Juristischen Prüfung absolviert und die fehlenden Inhalte nachgearbeitet zu haben, rechnen wir damit, dass Ende 2017, Anfang 2018 die ersten "Hagener" bei den Justizprüfungsämtern vorstellig werden. Auf die Urkunde zum Diplom-Juristen werden aber auch sie verzichten müssen. LTO: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Szuka. Die Fragen stellte Constantin Körner.

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