Panne im niedersächsischen JPA

Die gleiche Klausur wie im letzten Jahr

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Wer die Aufgaben aus den Prüfungen zuvor durchgearbeitet hatte, konnte sich glücklich schätzen: In Niedersachsen erhielten 200 Examenskandidaten* die gleiche Zivilrechtsklausur, die erst ein Jahr zuvor gestellt worden war.

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Das niedersächsische Justizprüfungsamt (JPA) hat versehentlich eine Zivilrechtsklausur vom Juli 2016 nur ein Jahr später erneut gestellt. Das erfuhr zuerst die NOZ Anfang September. Eine Sprecherin des niedersächsischen Justizministeriums hat die doppelte Verwendung gegenüber LTO bestätigt: "Es handelt sich um die Ende Juli geschriebene dritte Zivilrechtsklausur, die von knapp 200 Kandidatinnen und Kandidaten zu lösen war." Darunter seien auch zehn Wiederholer beziehungsweise Notenverbesserer gewesen. Grund dafür war ein Fehler im Justizprüfungsamt. "Bei der Klausur war im Juli 2016 die entsprechende Kategorisierung als verwendete Klausur unterblieben. Infolge eines Personalwechsels ist dieses Versehen dann bei der Stellung der Klausur für Juli 2017 nicht weiter aufgefallen, so dass es zu der Doppelverwendung kam“, so die Ministeriumssprecherin. Wiederholt werde die Klausur jedoch nicht. Die Prüflinge hätten mit einer Wiederholung der Klausur schließlich nicht rechnen können. Zudem seien auch keine Lösungshinweise veröffentlicht worden. Man habe aber "Maßnahmen ergriffen, um eine Verzerrung der Bewertung auszuschließen", ohne das näher zu konkretisieren. Zudem wolle man "sicherstellen, dass eine versehentliche Doppelnutzung bereits verwendeter Klausuren zukünftig vermieden wird". *Anmerkung der Redaktion: Hier stand zuerst "Rechtsreferendare", tatsächlich handelte es sich jedoch um Kandidaten für das Erste Staatsexamen. Geändert am Tag der Veröffentlichung um 14:46 Uhr (aka). aka/LTO-Redaktion

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