Corona und die Jura-Bibliotheken

Was geht wo und wie gut klappt es?

von Pauline DietrichLesedauer: 5 Minuten

Die juristischen Fakultätsbibliotheken sind derzeit entweder geschlossen oder die Nutzung ist stark eingeschränkt. Welche Lösungen gibt es? Und was ärgert die Jurastudierenden am meisten? Pauline Dietrich hat sich unter ihnen umgehört.

Auch über ein Jahr nach Beginn der Coronavirus-Pandemie gibt es keine deutschlandweit einheitliche Strategie, wie Jurastudierenden der Zugang zu juristischer Fachliteratur hinreichend und gleichzeitig sicher gewährt werden kann. Vor allem zeigt sich, dass es nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Öffnungskonzepte gibt, sondern sogar von Uni zu Uni. 

So sind etwa kürzlich Berliner Examenskandidat:innen vor dem örtlichen Verwaltungsgericht (VG) damit gescheitert, wieder die Präsenznutzung der derzeit geschlossenen juristischen Bibliothek an der Berliner Humboldt-Universität (HU) einzuführen. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern hat der Berliner Senat zurzeit die Schließung angeordnet, mit nur eng begrenzten Ausnahmen* - und zwar zu Recht, so das VG. Benötigte Bücher entweder kaufen bzw. ausleihen oder das erweiterte Online-Angebot der Bibliothek nutzen seien ausreichende Alternativen zum Besuch in der geliebten Bib.

Die Realität sehe jedoch anders aus, berichten die betroffenen Studierenden. Eine von ihnen*, die in der Sache zusammen mit weiteren Kommilitoninnen und Kommilitonen vor das VG Berlin gezogen war, moniert gegenüber LTO, dass der ausleihbare Bestand genau wie die Online-Literatur in Wirklichkeit nur geringfügig aufgestockt worden seien und damit praktisch keine brauchbare Alternative darstellten.

 "Uns als Examenskandiat:innen kommt es vor allem auf aktuelle Fallbücher und Skripte der Repetitoren an - und die befinden sich nur im Präsenzbestand. Zur Ausleihe stehen, wenn überhaupt, nur alte Auflagen zur Verfügung", so die Studentin weiter. Dies hatten die Antragsteller in ihrem Schriftsatz an das VG Berlin, der LTO vorliegt, auch deutlich gemacht, überzeugen konnten sie das VG mit diesem Argument aber nicht. 

Auch dass Zeitschriften wie die Juristische Schulung, die alte Examensklausuren und Klausuren zu aktueller Rechtsprechung enthalten, nicht online verfügbar seien, haben die Studierenden vor Gericht erfolglos angeführt. Neben der mangelnden Verfügbarkeit der relevanten Literatur geht es den Berlinern, die im Oktober ihr Examen schreiben möchten, auch um den Arbeitsplatz, der vielen Betroffenen durch die Bibliotheksschließung fehle. Schließlich habe nicht jeder einen ruhigen Ort zum Lernen zuhause, schon gar nicht während der Corona-Zeit.

Anzeige

Gießen: "Jeder findet einen Platz, der einen benötigt"

In anderen Bundesländern haben Studierende zu den Präsenzbeständen der juristischen Bibliotheken über ein – wie auch immer ausgestaltetes - Reservierungssystem Zugang. Bei der Arbeit vor Ort gelten natürlich Abstands- und Hygieneregeln sowie das Tragen von FFP2-Masken am Arbeitsplatz. Ein solches Reservierungssystem könnte sich auch die Berliner Studentin als Lösung an der Berliner HU vorstellen, denn "darüber könnte man auch Examenskandidat:innen Vorrang geben". 

Dass es mancherorts eine solche Bevorzugung von Examenskandidat:innen gibt, zeigt ein Beschluss des VG Gießen aus dem Jahr 2020. Dort hatte, wie in Berlin derzeit auch, die Bibliothek komplett geschlossen, jedoch Examenskandidat:innen bevorzugt hineingelassen. Dieses System gibt es laut Pressestelle der Uni Gießen jetzt aber nicht mehr. Seit Einführung eines Reservierungssystems würden keine Examenskandidat:innen mehr bevorzugt. 

Das findet die örtliche Jurafachschaft auch richtig so. Sie kommentiert gegenüber LTO, dass die Corona-Situation die Studierenden noch länger begleiten werde und es daher keine dauerhafte Lösung sein könne, lediglich Examenskandidat:innen den Zugang zu ermöglichen. 

Davon abgesehen scheint es in Gießen generell auch so ganz gut mit dem beschränkten Bibliothekszugang zu klappen, denn der dortigen Jurafachschaft zufolge "findet jeder einen Platz, der unbedingt einen benötigt". Möglich sei dies unter anderem deshalb, weil auch Arbeitsplätze in anderen Bibliotheken für die Jurastudierenden bereitgestellt würden und zusätzliche Lernplätze in einer ehemaligen Bibliothek eingerichtet worden seien. "Das Buchungssystem ist kaum bis gar nicht überlastet", äußert sich die Fachschaft positiv gegenüber LTO über die Gegebenheiten in Gießen.

Münster: "Zwangsmittagspausen" und zu kurze Zeitslots

Im brandenburgischen Potsdam gibt es ebenfalls ein ähnliches System. Dieses läuft laut einer Nachfrage der LTO bei der Jurafachschaft Potsdam allerdings nicht so zufriedenstellend wie in Gießen, die Stimmung unter den Studierenden sei entsprechend "sehr negativ geprägt". Arbeitsplätze seien nur stark begrenzt verfügbar und in der Regel maximal ausgebucht, sodass man kaum einen Platz bekomme. Zwar hätte sich die Fachschaft als Studierendenvertretung für eine Bevorzugung von Examenskandidat:innen eingesetzt, dies sei allerdings abgelehnt worden. 

Ähnlich sieht es an der nordrhein-westfälischen WWU Münster aus. Auch dort wurde laut Pressestelle ein Platzreservierungssystem ohne eine Bevorzugung von Examenskandiat:innen eingerichtet. Diesen würden aber umfangreiche Unterlagen seitens des Unireps zur Verfügung gestellt. Alle Studierenden der Fakultät können sich ansonsten ohne Bevorzugung einer bestimmten Gruppe Zeitslots von derzeit 3,5 Stunden buchen, künftig wolle man diese auf vier Stunden verlängern, so die Uni Münster.

Luca Zerhusen zufolge, Jurastudent und Mitglied des Corona-Planungsstabs der Münsteraner Jurafakultät, läuft auch hier das gewählte System nur "bedingt gut". Gegenüber LTO lobt er die volldigitalisierte Möglichkeit der Platzbuchung. Jedoch entspreche das Konzept nicht den studentischen Nutzungsanforderungen an eine Bibliothek. Die Zeitslots seien zu kurz angesetzt. Zudem könne man mittags für rund 1,5 Stunden keinen Zeitslot buchen, sodass man regelrecht in eine "Zwangsmittagspause" geschickt werde.

Außerdem hätten sich die Münsteraner erweiterte Ausleihmöglichkeiten auch aus dem Präsenzbestand und mehr Kapazitäten gewünscht. Diesem Wunsch konnte die Leitung der Fakultät Zerhusen zufolge aber nicht nachkommen, da sie in Bezug auf die Bibliotheken keine Entscheidungsbefugnis habe*. "Die Rückverfolgungsmöglichkeit gepaart mit einem sehr großzügigen Sicherheitsabstand zwischen den Arbeitsplätzen, eine gute Belüftungsanlage sowie das zusätzliche Tragen von Masken lassen meiner Einschätzung nach deutlich mehr Nutzungen der Bibliotheken zu", so Zerhusen weiter.

Köln und Hamburg: Komplett geschlossen

Im ebenfalls nordrhein-westfälischen Köln hat die juristische Bibliothek laut Website unter Berufung auf die Inzidenzzahlen derzeit komplett für den Präsenzbetrieb geschlossen. Auch in Hamburg wurde laut Pressestelle der Uni die Schließung der juristischen Fakultätsbibliothek bis zum 18. April 2021 verlängert. Ob danach wieder ein Anmeldesystem eingeführt werden kann, sei noch nicht absehbar.

Die Berliner Antragsteller:innen haben indes gegenüber LTO angekündigt, gegen die Schließung und den Beschluss des VG Berlins weiter vorzugehen. "Wir haben Angst davor, dass unsere Bibliothek gar nicht mehr öffnet bis zu unserem Examen und wir dann insgesamt während unseres einjährigen Repetitoriums nur für zwei Monate (Ende Oktober bis Anfang Dezember) Zugang zu der Bibliothek gehabt haben werden", sagt eine von ihnen gegenüber LTO

Das könnte angesichts steigender Inzidenzzahlen in den kommenden Monaten nicht nur den Berlinern so gehen.

*Korrektur am Tag der Veröffentlichung: Es hieß zunächst "komplette Schließung", es gibt jedoch eine Ausnahmeregelung für Studierende, die eine Schwerpunktarbeit schreiben.

*Ihr Name ist der Redaktion bekannt, sie möchte jedoch lieber anonym bleiben.

* Anm. d. Red.: Halbsatz ergänzt am 9.4..

Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.

Thema:

Jurastudium

Verwandte Themen:
  • Jurastudium
  • Studium
  • Universitäten und Hochschulen
  • Coronavirus
  • Rechtswissenschaft

Teilen

Ähnliche Artikel

Newsletter