Hessen reicht Beschlussvorschlag für Jumiko ein

Kommt der inte­grierte Bachelor bald bun­des­weit?

von Pauline Dietrich, LL.M.Lesedauer: 3 Minuten

Hessen möchte die Jura-Fakultäten anregen, die Einführung eines integrierten Bachelors zu prüfen – und reicht dazu einen Beschlussvorschlag für die anstehende Justizministerkonferenz im Herbst 2022 ein.

Hessen will alle rechtswissenschaftlichen Fakultäten anregen, die Einführung eines integrierten Bachelor of Laws (LL.B.) zu prüfen. Dazu hat das Land am Dienstag einen Beschlussvorschlag für die am 10. November 2022 anstehende Herbstkonferenz der Justizminister:innen (Jumiko) vorgelegt. Die in der Justizministerkonferenz gefassten Beschlüsse haben zwar keinen Rechtssetzungscharakter, von ihnen können aber maßgebliche Impulse für die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und Europa ausgehen.

Zugleich soll die Kultusministerkonferenz darum gebeten werden, einen etwaigen Anpassungsbedarf bei den jeweiligen hochschulrechtlichen Vorgaben zu prüfen.

Hinter einem integrierten Bachelor steht die Idee, dass sich Jurastudierende, die das Erste Staatsexamen nicht bestehen, unter bestimmten Voraussetzungen ihre vorher im Studium erbrachten Leistungen anrechnen und einen Bachelor of Law (LL.B) erwerben können – und damit eben nicht wie bislang mit leeren Händen dastehen. Zurzeit bieten das nur wenige Fakultäten an, obwohl die Mehrzahl der Jurastudierenden darin eine gute Möglichkeit sieht, den mit dem Ersten Staatsexamen verbundenen Prüfungsdruck zu senken.

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Debatte um "Loser-Bachelor"

Die Debatte um das Ob und Wie einer Einführung des integrierten Bachelors läuft schon länger, erst kürzlich kochte sie wieder stark hoch, nachdem er in den Koalitionsverträgen Nordrhein-Westfalens (NRW) und Schleswig-Holsteins auftauchte. Für Aufsehen sorgte dabei die Aussage von Prof. Dr. Tiziana Chiusi, Professorin an der Uni des Saarlandes. Sie bezeichnete den Bachelor als "Loser-Abschluss".

Dem erteilt jedenfalls der hessische Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck offenbar ganz klar eine Absage, er begrüßt die Überlegungen, einen integrierten Bachelor einzuführen, "ausdrücklich", wie es in der Pressemitteilung heißt. "Ein integrierter 'Bachelor of Laws'-Abschluss kann abhängig von seiner konkreten Ausgestaltung und als Ergänzung zu den juristischen Staatsprüfungen Chancen für die Studierenden der Rechtswissenschaften, die Universitäten und den Arbeitsmarkt mit sich bringen", betont Poseck, der damit auch auf ein in der Debatte aufgetauchtes Argument gegen den Bachelor eingeht: Kritiker:innen führen an, es gebe auf dem Markt gar keinen Platz für einen solchen Bachelor.

"Wertvolle Spezialisierungsmöglichkeiten"

Das Justizministerium Hessen schmiedet außerdem schon Pläne, wie so ein integrierter Bachelor aussehen könnte. So könnte sich der Bachelor-Abschluss an einem Schwerpunktbereich ausrichten, in dem "auch interdisziplinäre Fähigkeiten und fachspezifische Kenntnisse vermittelt werden" und sich zudem "wertvolle, auf dem Arbeitsmarkt gefragte Spezialisierungsmöglichkeiten ergeben". Das Justizministerium sieht darin die Chance für Jurastudierende, ihr Profil mit einem – auch zusätzlichen – Bachelor-Abschluss zu schärfen und sich auf dem Arbeitsmarkt von anderen Bewerber:innen abheben zu können.

Auch die Vorteile, die die Absolvent:innen im Ausland hätten, bringt Hessen ein. Der Bachelor of Laws sei ein "allgemein gebräuchlicher und sichtbarer akademischer Grad" und erleichtere die "internationale Mobilität" der Absolvent:innen. Andersherum könnte der zusätzliche Bachelor-Abschluss auch das Interesse der Studierenden aus dem Ausland an den Jura-Studienplätzen in Deutschland verstärken. Davon könnten die Hochschulen in vielfacher Hinsicht profitieren.

Letztlich geht Minister Poseck in der Pressemitteilung auch auf einen Punkt ein, der in der Debatte um die Einführung des integrierten Bachelors ebenfalls stark diskutiert wurde, nämlich die "Gefahr", dass dann bald das System des Staatsexamens abgeschafft würde. "Die juristischen Staatsprüfungen prägen und sichern die Qualität der Juristenausbildung in Deutschland und müssen als Voraussetzung für die Befähigung zum Richteramt unangetastet fortbestehen", stellt Poseck klar. Mit dem integrierten "Bachelor of Laws" könnte aber daneben die Möglichkeit eines eigenständigen Abschlusses für die im Rahmen des Studiums erbrachten Leistungen geschaffen werden.

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