Freischuss

Moot Court wird ange­rechnet, Law Clinic nicht?

von Marcel SchneiderLesedauer: 3 Minuten

Wenn man den Freischuss wegen des Moot Courts oder der Fremdsprachenausbildung aufschieben kann – warum gilt das nicht auch für ein Engagement bei der Law Clinic? Es lohnt sich, das Prüfungsamt anzusprechen, meint der DSR. 

"Je nachdem, wie die Voraussetzungen für die Teilnahme ausgestaltet sind, investieren Jurastudenten durchschnittlich 14,5 bis 16,5 Semesterwochenstunden in ihre Arbeit für die Law Clinic", sagt Tim Funk, Vorsitzender des Dachverbands studentischer Rechtsberatung (DSR). Aktuell führt der nicht eingetragene Verein eine Umfrage unter Jurastudenten durch, aus der diese vorläufigen Zahlen hervorgehen.

Der DSR will erreichen, dass Jurastudenten, die bei einer Law Clinic mitmachen, den Freischuss für das Examen nach hinten verlegen dürfen. "In vielen Bundesländern", sagt Funk, "kann man den Freischuss beispielsweise wegen der Teilnahme an einem Moot Court oder einer fachspezifischen Fremdsprachenausbildung um ein oder sogar zwei Semester hinauszögern. Für die Arbeit in der Law Clinic gilt das nicht, obwohl der zeitliche Aufwand vergleichbar hoch ist."

In Law Clinics leisten Jurastudenten unter Aufsicht von Fachleuten kostenlose Rechtsberatung auf den verschiedensten Rechtsgebieten. So sammeln sie Praxiserfahrung, während sie sich gleichzeitig gemeinnützig engagieren. Beim Freischuss handelt es sich um einen Freiversuch für den staatlichen Examensteil der ersten juristische Prüfung. Studenten müssen ihn in den meisten Bundesländern spätestens bis zum achten bzw. neunten Semester wahrnehmen, sonst verfällt er – es sei denn, sie dürfen ihn nach hinten verschieben, etwa weil sie sich außerordentlich und mit Bezug zum Studium engagieren.

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"Den Law Clinics fehlt der Vertrauensvorschuss"

Die prüfungsrechtliche Situation in den Bundesländern ist derzeit sehr unterschiedlich. In vielen Prüfungsordnungen und Ausbildungsgesetzen gibt es einen nicht abschließenden Katalog, wonach teils ausdrücklich die Teilnahme an Moot Courts oder fachspezifischer Fremdsprachenausbildung (FFA) auf den Freischuss angerechnet werden kann. In anderen Ländern sind die Regelungen allgemein gehalten, dann kann es etwa den Landesjustizprüfungsämtern (LJPA) überlassen bleiben, ob sie studentisches Engagement beim Freischuss berücksichtigen. So einen Fall gibt es zum Beispiel an der Uni Bayreuth, deren "Digitale Zusatzausbildung" vom örtlichen Prüfungsamt auf den Freischuss angerechnet wird.

Der DSR rät seinen Mitgliedern deshalb, sich an das jeweilige LJPA zu wenden. "Das dürfte am schnellsten gehen", sagt Funk, der selbst in Jena Jura studiert. Dort werden die Studenten in den nächsten Wochen gemeinsam mit dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften und dem Fachschaftsrat vor Ort auf das LJPA zugehen, um das Anliegen zu besprechen. Ein weiteres Argument für die Anrechnung der Law-Clinic-Arbeit auf den Freischuss "wird speziell bei uns in Thüringen sein, dass der Landesgesetzgeber erst kürzlich beschlossen hat, das Ehrenamt mittels einer Verfassungsänderung besonders zu fördern. Warum dann nicht auch Engagement wie das der ehrenamtlich Beratenden?", so der Vorsitzende.

Die Frage beantwortet er gleich selbst: Während hinter Moot Courts, FFA und vielen anderen universitären Ausbildungsangeboten namhafte Vereinigungen oder renommierte Professoren steckten, seien die Law Clinics meist als Verein organisiert. "Als solcher wird man von den Prüfungsämtern gern völlig losgelöst von den Universitäten betrachtet. Den Law Clinics fehlt nicht selten der Vertrauensvorschuss, obwohl nicht wenige eng mit den Hochschulen zusammenarbeiten und dort zum Beispiel die Räumlichkeiten nutzen."

"15.000 Fälle studentischer Rechtsberatung honorieren"

Dem DSR gehe es aber nicht nur darum, die Verhältnisse anzugleichen, sagt Funk: "Dass die Arbeit in einer Law Clinic genauso wie die von Moot-Court- oder FFA-Teilnehmern honoriert wird, indem man uns mehr Zeit bis zum Freiversuch im Examen gewährt, wäre nicht nur fair. Es könnte auch noch weitere Jurastudenten dazu bringen, sich ehrenamtlich einzusetzen. Davon profitieren alle." 

Denn auch diese Zahl geht aus den hochgerechneten Ergebnissen der DSR-Umfrage hervor: So haben die Studenten in den Law Clinics bundesweit während der vergangenen fünf Jahren in mindestens 15.000 Fällen Rechtsberatung für Bedürftige oder Menschen in Not geleistet. Von einer "Lücke im Rechtsstaat", spricht Funk. Warum nicht also diejenigen honorieren, die diese schließen?

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