Digital Study 2019

Stu­denten sehen E-Examen skep­ti­scher als Refe­ren­dare

Lesedauer: 3 Minuten

Berücksichtigt die deutsche Juristenausbildung die fortschreitende Digitalisierung? Und wollen das die Studenten und Referendare, die so auf das Examen getrimmt sind, überhaupt? Eine neue Studie kommt zu teils überraschenden Ergebnissen.

Vor genau einer Woche billigte der Bundesgerichtshof (BGH) das Geschäftsmodell des Online-Portals wenigermiete.de. Legal-Tech-Unternehmen, die sich Ansprüche von Verbrauchern abtreten lassen und auf Basis einer Inkassolizenz tätig werden, verstoßen nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, so die Karlsruher Richter.

In der Praxis haben die nicht selten kritisch beäugten Legal Technologies damit eine weitere Hürde auf dem Weg zu ihrer Etablierung genommen. Doch wie sieht es in der Juristenausbildung hierzulande aus? Sind Digitalisierung und Legal Tech darin Themen – und wollen das die angehenden Juristen überhaupt?

Diesen Fragen geht eine deutschlandweite Studie zur Digitalisierung in der Juristenausbildung nach, die Digital Study 2019. Sie ist ein Gemeinschaftsprojekt des Legal-Tech-Startups Lex superior, des Bundesverbandes der rechtswissenschaftlichen Fachschaften, ELSA Deutschlands und der Branchenmesse Legal Evolution, auf der die Ergebnisse, die LTO vorliegen, am heutigen Mittwoch präsentiert werden.

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Studenten und Referendare: Digitalisierung im Recht kommt als Thema zu kurz

Ganz klar ist: Studenten und Referendaren finden gleichermaßen, dass das Recht der Digitalisierung in ihrer Ausbildung zu kurz kommt. Die Studenten wünschen sich der Studie zufolge mehr Lehrveranstaltungen zum Beispiel in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz im Internet, Datenschutzrecht, Recht digitaler Plattformen, Social-Media-Recht, etc., dicht gefolgt von Extra-Wissen im Bereich Legal Tech (juristische Expertensysteme, Programme zur automatisierten Dokumentenerstellung, Legal Chat-Bots, andere Automatisierungstools etc.).

Bei den Referendaren ist eine große Mehrheit sogar der Auffassung, dass das Recht der Digitalisierung (81 Prozent) und Legal Tech (74 Prozent) Gegenstand von Ausbildungsveranstaltungen im Referendariat sein sollten. Beide Gruppen, schließen die Autoren der Studie aus diesen Zahlen, sähen also den praktischen Stellenwert der digitalen Transformation für ihr Berufsleben - und wollten entsprechend darauf vorbereitet werden.

Über 70 Prozent der Studenten finden entsprechend, dass ihre Hochschule zu wenige solcher Lehrveranstaltungen anbietet. Doch immerhin: Die bereits angebotenen Lehrveranstaltungen in diesen Bereichen findet eine Mehrheit von 57 Prozent der befragten Studenten qualitativ gut. Grund genug, das vorhandene Lehrangebot zu Digitalisierung und Recht auszubauen, finden die Macher der Studie.

Übrigens: Das E-Learning-Angebot für Referendare, das die meisten Bundesländer ihren Juristen im Vorbereitungsdienst zur Verfügung stellen ("Elan Ref"), kommt sehr gut an. Das nämlich sehen die sehen die Referendare mit großer Mehrheit positiv: 85 Prozent von ihnen finden digitale Lernprogramme hilfreich und sogar 89 Prozent sind laut der Studie der Auffassung, dass das existierende Angebot weiter ausgebaut werden sollte.

E-Examen: Studenten eher verhalten

Eher überraschend: Nur eine recht knappe Mehrheit der Studenten hat sich in der Erhebung dafür ausgesprochen, in Studium und Erstem Staatsexamen Klausuren am Computer verfassen zu dürfen und dabei digitale Gesetzessammlungen sowie juristische Datenbanken nutzen zu können.

Das ist verwunderlich, denn bei den Referendaren sieht das ganz anders aus: In Sachsen-Anhalt etwa dürfen sie das zweite Examen bereits am Computer schreiben und machen davon zahlreich Gebrauch. Die Digital Study 2019 bestätigt diese Beobachtung: Etwas mehr als drei von vier Referendaren möchten Examensklausuren am Computer verfassen dürfen. Die unterschiedliche Bewertung des E-Examens durch Studenten und Referendare schieben die Autoren der Studien auf den Umstand, dass Studenten noch kein handschriftliches Staatsexamen durchlebt haben.

Auch die Verwendung digitaler Gesetzessammlungen (55 Prozent) und Recherchemöglichkeiten in juristischen Datenbanken (63 Prozent) während der Klausuren befürworten die Referendare leicht.

An der Studie haben über 1.800 Studenten und 750 Referendare sowie 14 rechtswissenschaftliche Fakultäten mitgewirkt. Die ausführlichen Ergebnisse präsentieren die Macher hier.

ms/LTO-Redaktion

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