Längere Regelstudienzeit für die Rechtswissenschaften
Das Vorhaben initiierte das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (DRiG). Damit sollen sowohl die vorgesehene Studien- als auch die Prüfungszeit insgesamt im Studiengang Rechtswissenschaften mit dem Abschluss erste juristische Prüfung um jeweils ein Semester verlängert werden. Mit der Änderung bekämen Jurastudenten statt der bisher neun künftig insgesamt zehn Semster Regelstudienzeit für ihr Studium und das Ablegen des ersten Staatsexamens. Hintergedanke der Neuregelung ist, dass Jurastudenten entsprechend länger Geld nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zustehen soll. Verhindert werden soll damit, dass der juristische Nachwuchs, der den Ländern kontinuierlich ausgeht, sein Studium abbricht, weil ihm nicht selten kurz vor dem Ende das Geld ausgehe. Die Argumente Nordrhein-Westfalens: Nicht nur habe sich mit Einführung der Schwerpunktbereichsprüfung 2002/2003 die durchschnittliche Semesteranzahl, die ein Student für Studium und Prüfungszeit benötige, von 9,6 Semestern (Stand 2006) auf 11,3 Semester (Stand 2016) erhöht. Auch die Stoffmenge im ersten Staatsexamen gleiche derjenigen, die ein Student mit juristischem Bachelor- und Masterabschluss zu bewältigen habe, wenn sie diese nicht sogar übersteige. Da ein Jurastudent nach dem Bachelor-Master-System in der Regel zehn Semester beziehungsweise fünf Jahre Regelstudienzeit habe, müsse diese auch den Studenten klassischer Rechtswissenschaften zugestanden werden. Nach der breiten Zustimmung, die der NRW-Vorschlag am Mittwoch im Rechtsausschuss gefunden hat, gilt es nach LTO-Informationen als ausgemacht, dass er auch durch die Abstimmung im Bundesrat Mitte Februar gelangen wird. ms/LTO-Redaktion
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2019 M01 31
Jurastudium
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