Bewerbung und Lebenslauf

Ins Aus­land muss man wollen

von Sabine OlschnerLesedauer: 4 Minuten
Ein Semester oder eine Wahlstation im Ausland, vielleicht sogar ein ganzes Studium dort nebst Abschluss  – es gibt viele Möglichkeiten, vor dem Berufseinstieg fremde Luft zu schnuppern. Wozu das nützt und welche Jobs man damit bekommt.

Im Studium hat sich Elisabeth Noltenius ganz aufs Lernen konzentriert und ist nicht ins Ausland gegangen – dafür reiste sie nach dem Ersten Staatsexamen viel: Sie lebte ein Jahr in Stellenbosch in Südafrika, wo sie ein LL.M.-Studium abschloss, und arbeitete während ihrer Wahlstation vier Monate in New York. Heute fliegt die Anwältin im Auftrag ihres Arbeitgebers SKW Schwarz einmal im Monat nach London, um eine Mandantin vor Ort zu unterstützen. Zuvor hatte sie bei dieser bereits drei Monate lang im Rahmen einer Entsendung fest in der Rechtsabteilung gearbeitet. "Auslandserfahrung ist für meine heutige Arbeit Pflicht", sagt Noltenius, die mittlerweile seit fünf Jahren als Anwältin arbeitet. "Ohne englische Sprachkenntnisse, rechtliches Verständnis über das Common Law und Wissen über die Gepflogenheiten im Land unserer Mandanten könnte ich meine Arbeit gar nicht erledigen." Zudem hätten ihr die Auslandsaufenthalte auch persönlich viel gebracht. "Man lernt viel über sich selbst, wenn man sich mal allein im Ausland zurechtfinden musste."

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Auslandsaufenthalte meist während des Referendariats

So wie die 34-Jährige machen es viele angehende Juristen: Wer das Studium straff und zügig durchziehen will, verschiebt den Auslandsaufenthalt auf die Zeit des Referendariats oder vor dessen Beginn. Vielen Kanzleien ist es im Grunde egal, wann und auf welchem Weg ein Kandidat Auslandserfahrung gemacht hat. "Hauptsache, jemand hat überhaupt länger im Ausland gelebt und dort auch fachliche Prüfungen absolviert", meint zum Beispiel Dr. Nicholas Kessler, Partner der international tätigen Kanzlei Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP und dort zuständig für das Recruiting. Ein Auslandsaufenthalt ist für ihn zwar kein Muss für eine Einstellung, aber er bringe doch viele Vorteile mit sich. Dazu zählen natürlich die Sprachkenntnisse – und zwar nicht nur in der Fachsprache. "Es hilft enorm, wenn man beim zwanglosen Abendessen oder einer sonstigen Veranstaltung ohne Hemmungen mit dem Mandanten auf Englisch plaudern kann", ist Kessler überzeugt. Den zweiten Vorteil sieht er in der Ausweitung des fachlichen Horizonts: "Wer sich schon mal mit Rechtsordnungen anderer Länder auseinandergesetzt hat, profitiert je nach Rechtsgebiet sehr von diesem Zusatzwissen." Das wirklich Entscheidende an der Auslandserfahrung ist jedoch für Nicholas Kessler die persönliche Komponente: "Man beweist Offenheit, Flexibilität und Wendigkeit, wenn man die Bereitschaft gezeigt hat, sich mal allein in der Fremde zurechtzufinden."

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2/2: Fachsprache und nationale Kanzleien

Doch nicht nur Englisch ist eine gefragte Sprache. Wer Französisch, Spanisch oder Portugiesisch spricht, kann bei den vielen Anfragen internationaler Kollegen behilflich sein. Einige Kanzleien bieten ihren Mitarbeitern auch Sprachunterricht an, damit sie für die Gespräche mit den Kollegen und Mandanten im Ausland fit sind. Fachbegriffe lernt man hier jedoch nur eingeschränkt, weil diese je nach Rechtsgebiet andere sind. "Ich habe mir viele Fachbegriffe im Laufe meiner täglichen Arbeit angeeignet", so Noltenius, deren Mandantschaft zu über 50 Prozent englischsprachig ist. Getestet wurden ihre Englischkenntnisse im Bewerbungsgespräch nicht, erinnert sich die Anwältin, aber sie kenne ehemalige Kommilitonen, bei denen das Vorstellungsgespräch durchaus auf Englisch geführt worden sei. Dass Fremdsprachenkenntnisse in internationalen Kanzleien Voraussetzung sind, leuchtet ein. Aber auch Kanzleien, die eher national arbeiten, bevorzugen Bewerber mit Auslandserfahrung, auch wenn diese kein Muss ist. So ist das zum Beispiel bei Leinemann Partner Rechtsanwälte, die sich auf das Bau-, Vergabe- und Immobilienrecht spezialisiert haben. Die 90 Berufsträger sind an sechs Standorten in Deutschland aktiv, arbeiten aber insbesondere im Immobilienrecht und Anlagenbau vielfach auch grenzüberschreitend. "An Bewerbern mit Auslandserfahrung schätze ich, dass sie fokussiert sind: Sie haben auf ein Ziel hingearbeitet, nämlich ins Ausland zu gehen", erklärt Prof. Dr. Marc Oliver Hilgers, Senior Partner im Berliner Büro. "Meist haben diese Kandidaten auch schon ihr Studium und Referendariat sehr strukturiert absolviert", ist seine Erfahrung.

Aufenthalte nur zum Spaß nützen weniger

Ob ein Kandidat als Praktikant, Student oder Referendar im Ausland war, ist Hilgers weniger wichtig: "Der Aufenthalt muss sich für mich einfach glaubwürdig und stimmig in den Lebenslauf einfügen." Wer seinen Horizont erweitern will, könne dies aber beispielsweise auch im musikalischen oder künstlerischen Umfeld tun, wenn dies besser zu seinen Interessen passt, ist Hilgers überzeugt. Bei "Lustaufenthalten" ist der Senior Partner allerdings skeptisch. Abschlüsse aus den klassischen LL.M.-Ländern wie den USA, Großbritannien oder Neuseeland, aber auch ein Maître en droit aus Paris, bieten Hilgers Auffassung nach fachlich am meisten. Aber auch hier gelte: "Es muss ein echtes Interesse dahinterstecken, wenn jemand ins Ausland geht, und nicht allein der Wunsch nach einem Titel, den man mit nach Hause bringt." Fachlichen Input bekommen, kulturelle Unterschiede kennenlernen, Sprachkenntnisse erweitern, die Persönlichkeit weiterentwickeln, internationale Kontakte knüpfen – die Vorteile liegen auf der Hand. Noltenius rät, wenigstens eine Gelegenheit für Auslandsaufenthalte zu nutzen, wenn man später in einer großen Kanzlei oder anderweitig international arbeiten möchte: "Durch die Erfahrungen erhält man ein ganz anderes Verständnis für internationale Mandanten und die Zusammenarbeit klappt besser." Dazu weiterführend: 7 Stationsvorschläge für das Referendariat

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