Masterstudiengang Medienrecht in Mainz: Zukünftig auch Fachanwaltslehrgang IT-Recht im Angebot

Nichtredaktionelles Advertorial ( Was ist das? )

07.04.2015

Wer den Masterstudiengang Medienrecht absolviert, kann auch die theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt Urheber- und Medienrecht erwerben. Zudem ist es ab dem Studienjahr 2015/16 erstmalig möglich, im Rahmen des Studiengangs die theoretischen Kenntnisse für einen Fachanwalt IT-Recht zu erwerben. Strebt man lediglich einen Fachanwalt an, ist es ausreichend, nur das jeweils erforderliche Semester zu belegen.

Rheinland-Pfalz und seine Hauptstadt Mainz, Sitz des ZDF und des SWR, gehören zu den bedeutendsten Medienstandorten Deutschlands. Das Mainzer Medieninstitut sieht seine zentrale Aufgabe darin, diese Stellung im Interesse des Landes und der ansässigen Veranstalter zu behaupten und weiter auszubauen. Dazu stellt es der Politik und den Medien eine rechtswissenschaftlich orientierte Einrichtung zur Seite, die nicht nur forscht, sondern auch ausbildet. Der Masterstudiengang Medienrecht (LL.M.), den der Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in Kooperation mit dem Mainzer Medieninstitut veranstaltet, ist ein umfangreiches Weiterbildungsangebot mit interdisziplinärem Zuschnitt.

Basierend auf der allgemeinen juristischen Ausbildung werden vertiefte Kenntnisse auf dem Spezialgebiet des Medienrechts im weitesten Sinne vermittelt. Das Studium beinhaltet neben den Grundlagen in den wichtigsten Bereichen des Medienrechts auch Einblicke in Randbereiche und behält den Praxisbezug immer im Auge. Dabei werden auch kommunikations- und politikwissenschaftliche sowie journalistische und publizistische Aspekte in den Studiengang integriert. Der Zweck des Studienganges bestimmt dessen Aufbau. Die Unterteilung in Pflicht- und Wahlpflichtkurse garantiert eine umfassende Ausbildung und ermöglicht daneben individuelle Schwerpunktsetzung.

Die Lehrveranstaltungen werden zum größten Teil in Blockveranstaltungen abgehalten und finden hauptsächlich freitags und samstags, teilweise auch donnerstags (nachmittags/abends, nur Wahlkurse) statt. Jede Lehrveranstaltung endet mit einer Prüfung. Am Ende ist eine eigenständige wissenschaftliche Masterarbeit zu schreiben.

Adressaten

Der Masterstudiengang richtet sich vor allem an Absolventen der rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten, die Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen des Medienrechts erwerben oder vertiefen wollen. Auch Berufstätigen, die bereits seit einigen Jahren im Medienbereich tätig sind, bietet der Studiengang eine Aktualisierung ihres Wissens auf dem sich ständig wandelnden und fortentwickelnden Rechtsgebiet. Schon als Referendar im Vorbereitungsdienst ist eine Teilnahme am Studiengang möglich.

Voraussetzungen für das LL.M.-Studium

•    Erstes Juristisches Staatsexamen oder eine gleichwertige berufsqualifizierende Abschlussprüfung eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit und
•    mindestens ein halbes Jahr Berufserfahrung auf juristischem Gebiet oder im Medienbereich oder Aufnahme des juristischen Vorbereitungsdienstes.

Im Einzelfall können auch geeignete Bewerberinnen und Bewerber mit Studienabschlüssen anderer Fächer sowie einschlägiger beruflicher Erfahrung zugelassen werden. Über die Zulassung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.

Gebühren

Die Studiengebühr wird in drei Raten erhoben. Zu Beginn der ersten beiden Semester sind jeweils 1.900 Euro zu entrichten, zu Beginn des dritten Semesters bzw. mit der Zulassung zur Masterarbeit  werden 950 Euro fällig. Hierin sind bereits alle Prüfungsgebühren enthalten. Für jedes weitere Verlängerungssemester wird ebenfalls nur noch eine ermäßigte Gebühr von 950 Euro erhoben. Hinzu kommt jeweils der von der Universität erhobene Semesterbeitrag.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Wer den Masterstudiengang Medienrecht absolviert, kann im Rahmen des Studiengangs sowohl die theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt Urheber- und Medienrecht als auch für den Fachanwalt für Informationstechnologierecht erwerben. Wer lediglich einen Fachanwalt anstrebt, kann auch nur das hierfür jeweils erforderliche Semester belegen.

Im Wintersemester werden an zehn Wochenenden (nur freitags und samstags) Kenntnisse in den Themenbereichen vermittelt, die für den Fachanwalt Urheber- und Medienrecht nach § 14 j FAO nachgewiesen werden müssen. Die vermittelten Kenntnisse werden im Anschluss in Klausuren überprüft.

Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Erstmalig ab dem Studienjahr 2015/16 wird jeweils im Sommersemester ein weiterer anwaltsspezifischer Fachlehrgang angeboten, der alle nach § 14 k FAO erforderlichen Themenbereiche im Informationstechnologierecht (IT-Recht) umfasst.

Wer ausschließlich den Fachanwalt für Informationstechnologierecht anstrebt, kann zum Sommersemester einsteigen. Im Sommersemester werden an ca. zehn Wochenenden (nur freitags und samstags) Kenntnisse in den Themenbereichen vermittelt, die nach § 14 k FAO nachgewiesen werden müssen. Die vermittelten Kenntnisse werden im Anschluss in Klausuren überprüft.

Wer sich nach dem Erwerb der theoretischen Kenntnisse für einen der beiden Fachanwälte entschließt, weiter zu studieren, kann im nächsten Semester auch noch die theoretischen Kenntnisse für den anderen Fachanwalt und/oder den Abschluss LL.M. erwerben.

Kontakt und weitere Informationen:

Mainzer Medieninstitut
lic. iur. Birgit Harz
Jakob-Welder-Weg 4
55128 Mainz
Tel.: 06131-144 92 50
Fax: 06131-144 92 60
E-Mail: info@mainzer-medieninstitut.de
Website: www.mainzer-medieninstitut.de

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Zitiervorschlag

Masterstudiengang Medienrecht in Mainz: Zukünftig auch Fachanwaltslehrgang IT-Recht im Angebot . In: Legal Tribune Online, 07.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15122/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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