Top aktuell im Zöller: Erste Kommentierungen zum Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und in den Fachgerichtsbarkeiten vom 15.7.2024 (BGBl 2024 I Nr 237).
Im Juli 2024 sind 3 neue Gesetze in Kraft getreten:
- Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und in den Fachgerichtsbarkeiten vom 15.7.2024 (BGBl 2024 I Nr 237)
- Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz vom 12.7.2024 (BGBl 2024 I Nr 234)
- Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vom 16.7.2024 (BGBl 2024 I Nr 240)
Die Online-Version des Zöller ZPO Kommentars präsentiert erste Aktualisierungen dazu: 45 Änderungen – 16 neue Kommentierungen, 29 ausführliche Annotationen.
Die Highlights:
Die zentrale Norm für Videoverhandlungen – § 128a ZPO – wurde von Prof. Reinhard Greger – pünktlich zum Inkrafttreten – neu kommentiert (s. § 128a Rn 1 ff.), zudem die § 129a, § 284 ZPO und § 16, § 17 EGZPO. Ebenfalls komplett neu gefasst wurden § 160, § 160a, § 162, § 163 ZPO (Dr. Hendrik Schultzky) sowie die § 185, § 191a, § 193 GVG und der damit im Zusammenhang stehende § 194 GVG (Clemens Lückemann). Zu den anderen zahlreichen geänderten Normen finden Sie den neuen Gesetzestext unter dem bisherigen Normtext und Annotationen an Ort und Stelle in den Kommentierungen selbst.
Der Zöller ist damit auf der Höhe der Zeit und für Sie der wichtige Begleiter in allen Fragen des Zivilprozessrechts!
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3 neue Gesetze aus Juli 2024 | ANZEIGE: . In: Legal Tribune Online, 21.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55208 (abgerufen am: 14.09.2024 )
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